Einstufungen in die SF Klassen

  • Hat jemand Erfahrungen mit der Einstufung in die Vollkasko? Ich wurde 2014 mit meinem Mokka erstmalig deckungsgleich mit der SF-Klasse der Haftpflicht (SF10) eingestuft, diese hatte mich dann bis 2015 begleitet (am Ende dann SF11). Danach habe ich bis zum heutigen Tag nur noch Teilkasko gehabt. Was ist bei einer Zulassung in diesem Jahr (ich bin in der HF jetzt SF14) zu erwarten. Werde ich nun auch in der VK in die SF 14 eingestuft oder muss ich damit rechnen in der VK mit der SF 12 weiterzumachen? Google gibt die verschiedensten Antworten, ich wollte mir, bevor ich dann mit einer Versicherung direkt Kontakt aufnehme sicherheitshalber Erfahrungen und mögliche Wege zu für mich besten Varianten anhören.


    VG Frank

    Opel Insignia Grand Sport Ultimate 120 Jahre1.6 Direct Injection Turbo, 147 kW (200 PS) Start/Stop, Euro 6d-TEMP,6-Gang Automatik (Exclusive-Variante), Ledersitze Massage und Lüftung, onyx schwarz ,Übernahme am 03.04.2019 erfolgt

  • es ist egal was du für eine Versicherung abschließt TK / VK. Der Beitrag der Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Schadenfreiheitsklasse, also danach, wie viele Jahre lang bereits unfallfrei gefahren. Hochstufungen kann es ja nicht geben, wenn man einen anderen Tarif wählt, sondern nur wenn man die Versicherung in Anspruch genommen hat. Also gehe ich bei dir davon aus, Haftpflicht und Vollkasko SF14

  • Jedes Jahr ohne Unfälle fällst Du eine Stufe also SF 14.
    Ich hatte 1993 meinen letzten Unfall ! Bin Jetzt bei SF 25 .
    Und das ist egal ob du TK /VK hattest oder hast hauptsache Du hast einen Führerschein und ein Auto auf dich angemeldet .

  • wobei mir aber die % nicht wirklich ersichtlich sind. Ich habe z.B. Haftpflicht SF25 mit 24% und in der Vollkasko SF25 mit 25%, das kann wahrscheinlich von Versicherung zu Versicherung variieren, so wie man auf dem bbx.de in der Tabelle sehen kann wenn man die einzelnen Versicherer links anklickt.

  • Habe jetzt nicht alles mitgelesen. Aber denke mal die Info ist für einige wichtig ....


    Mein Arbeitskollege hatte sich beschwert bei der alten Versicherung das er Rabattschutz hat und diese Ihn an die neue nächste Versicherung verpetzte das er im Rabattschutz einen Unfall hatte. Somit wäre er bei der neuen neu oder Nachteiliger eingestuft worden. Sein Gedankengang war eben "Rabattschutz = auch beim Wechsel behalten von SF-Klassen". Er zahlt für den Rabattschutz ja schließlich MEHR Geld und sehe nicht ein das er wo anders benachteiligt wäre. Es könne nicht sein das der Rabattschutz nur bei seiner eigenen Versicherung helfe.


    Bei Versicherer dieses mal angesprochen und er sagte mir das es wohl Gesetz sei das wenn du wechselst und AUCH bei der neuen Versicherung den Rabattschutz beantragst du die GESCHÖHNTEN wie immer laufenden SF-Klassen mitnehmen kannst! Heißt also wenn du mit SF13 einen Bums gehabt hast und wechselst, könntest du abrutschen in SF8 (Beispiel) aber nimmst du selbst nur einen Monat den Rabattschutz bei der neuen Versicherung mit MUSS DIESE Versicherung dich mit SF13 eintragen :thumbsup: