Beiträge von Signum

    Nachdem ich bisher mega-zufrieden bin/war mit meinem Wagen leuchtete heute zum 8000km-Jubiläum die "Abgas"-Kontrollleuchte auf.
    Ich startete den Motor und sie leuchtete... die ganze Fahrt. Auto abgestellt - 2 Stunden Pause, dann nach Hause gefahren und das selbe Spiel wieder von vorne.


    Laut Handbuch: " Störung in der Abgasreinigungsanlage. Die zulässigen Abgaswerte können überschritten werden. Bei Dieselmotoren ist möglicherweise keine Reinigung des Diesel-Partikelfilters möglich. Sofort Hilfe einer Werkstatt in Anspruch nehmen."


    Frage: Hatte das schon mal jemand hier?
    Muss mich das interessieren, wenn er etwas mehr Abgase raushaut?
    Habe nächste Woche keine Zeit für einen Werkstattbesuch!


    abgas.gif

    also bei meinem Vorgängerfahrzeug (Renault) war es so, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Navikarten hinterlegt waren (natürlich keine kurzfristigen Einschränkungen, wie z.B. Baustellen). Auf meiner Arbeitsroute gab es z.B. eine Kurve auf der 20 km/h festgelegt waren. Irgendwann wurde dieses Schild abmontiert, aber das System brachte diese Meldung weiterhin, bis zum nächsten Navi-Update 1,5 Jahre später, dann war es auch weg.
    Beim Opel ist mir das jetzt so noch nie aufgefallen. Ich ging immer davon aus, dass nur das, was die aktuell Kamera sieht auftaucht.

    Wie kann ich denn feststellen, welchen Stand meine Navi-Daten haben?
    Gibt es mittlerweile ein Update?
    Wie komme ich da dran?


    Fragen über Fragen

    "Falls OnStar sich entscheidet, diese Nutzungsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt zu kündigen, werden wir Sie 30 (dreißig) Tage vor dem Kündigungsdatum informieren"


    aus: http://media.opel.de/product/o…opel/opel-onstar-agb.html


    Also rein vertraglich gesehen war OnStar doch sehr entgegenkommend ...



    und dann gibt es noch diesen Passus, der auf die Vernunft abzielt:

    "7. Unser Recht auf Kündigung der Services. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Teilnahme und Ihren Zugriff auf die Services und diese Vereinbarung zu beenden, wenn es in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägung der Interessen beider Parteien von uns vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, die Vertragsbeziehung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aufrecht zu erhalten. "


    aus: https://www.opel.de/content/da…rterms_germany_german.pdf