In meiner stehen, wie in der geposteten pdf zu lesen, 3 Kombinationen
Im CoC ja.
Aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur eine.
Du darfst laut CoC die 3 Radreifenkombinationen fahren ohne es erneut überprüfen zu lassen.
Solange es sich um orig. Opel Felgen handelt, das setzt reine Logik voraus.
Theoretisch sollte in der Zulassungsbescheinung Teil 1 die kleinste mögliche Radreifenkombi stehen.
Lg Tino