Hallo, du hast einen B aus 2017 und die Lampen ab 2018 passen nicht? Was sollte denn da geändert worden sein?
Beiträge von Dave1972
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Hast du schon mal im verbotenen Buch
geschaut?
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Also doch kein Opel Versuchsfahrzeug, wo auch das verbotene Buch angepasst wurde. Schade.
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OK, ich muss mich entschuldigen. Habe heute früh eine Zahl zuviel gelesen. Ab 10 Km/h Aufprallgeschwindigkeit. War denn die Aufprallgeschwindigkeit so hoch?
Aber trotzdem würde ich das mit der Versicherung erst einmal klären und deshalb bestimmt nicht sofort einen Anwalt einschalten. Man kann auch gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
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Lieber Dave,
wo mein Problem ist? Das erläutere ich Dir gerne.
Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung über das normale Maß hinaus Kosten drücken möchte - nicht nur gestaltete sich die Untersuchung recht oberflächlich, sondern auch die Stellung des Ersatzwagens war eher holprig.
Daher möchte ich gerne vom Anwalt klären lassen, ob mein Gefühl zutrifft oder alles soweit in Ordnung ist. Dazu gehört auch, ob der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt wurde, ob es zulässig ist, den Zeitwert der Kindersitze zu ersetzen etc.
Dass ich nach dem Unfall, für den ich nichts kann, mit möglichst wenigen Nachteilen dastehen möchte, wird doch wohl nicht zu viel verlangt sein.
Aber was ist dein Problem, dass du mir Gier vorwirfst, hinsichtlich der Kindersitze Behauptungen aufstellst, die so nicht korrekt sind und von mir erwartest, dass ich mich dafür rechtfertige?
Deine Meinung darfst du gerne haben, aber mit deiner Anklage bist du zumindest aus meiner Sicht übers Ziel hinausgeschossen.
Du kannst machen was du willst. Aber du stellst selber fest, dass er mehr Restwert angegeben hat, als du. Somit wäre es für MICH auch OK. Wenn es danach geht,.kann ich immer alles anzweifeln. Dann hättest du dir lieber gleich einen eigenen Gutachter genommen. Da hätte ich dann auch mehr Vertrauen an deiner Stelle gehabt.
Des Weiteren empfehlen die Hersteller den Wechsel von Kindersitzen bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 100 km/h. Dein Unfall sieht nicht danach aus, aber ich kann mich auch täuschen. Zur Not kann man sich da auch beim Hersteller kurz schlau machen. Dafür brauche ich keinen Anwalt.
Und wenn er sofort sieht, weil er halt viel Erfahrung hat, dass der Wagen Schrott ist, muss er auch nicht eine Stunde um das Auto rennen. Außer, du willst dir das Geld auszahlen lassen, was du hier aber scheinbar nicht möchtest.
Aber wie gesagt, dass ist meine Meinung zu dem Thema und hier ist ein öffentliches Forum.
Sprit kann man übrigens entnehmen, falls du Wert darauf legst.
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Ich bin gerade etwas erschrocken😅
Ich bin gerade mal Mitte 30 und ich finde AUX ist jetzt nichts so ungewöhnliches, auch nicht im Auto^^
Haben denn hier alle jüngeren bisher nur neue Autos gefahren? Oder irgendeinen tragbaren Musikplayer gehabt der nicht pauschal nur BT konnte?😛
Naja, wer hat denn heute im Auto noch Geräte die man über AUX anschließen MUSS. Und was man vor Jahren hatte, kann ich da eh nicht anschließen, wenn ich es heute nicht mehr habe. Aber wie gesagt, haben ist ja nicht schlimm.
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Genau das habe ich heute Nachmittag gemacht.
Aber letztlich ist eine Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes das, was mir im Moment am besten passen würde. Aber vielleicht ist da ja ein wenig mehr anzusetzen als die 21500. Aber das soll jetzt der Anwalt klären. So wie auch die Kindersitze, der randvolle Tank, Abmeldung etc.
Sorry, aber wo ist denn genau dein Problem? Ob der Gutachter nun in einer, zehn oder 60 Minuten feststellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ist die total egal. Oder was wäre der Vorteil von einer längeren Begutachtung gewesen? Des Weitern hat er doch selber gesagt, dass wenn die Werkstatt mehr feststellen sollte, es kein Problem ist. Also wo ist dann dein Problem jetzt?
2 Hast du weiter oben was von 18k bei Mobile erzählt. Jetzt schreibt der Gutachter was von über 21k und plötzlich bist du damit nicht zufrieden? Du selber findest "dein" Auto günstiger im Netz, willst aber noch mehr haben als diese 3k, oder 1k bei angesetzten 20k, drüber? Sei doch zufrieden, dass er scheinbar nicht so geschaut hat, oder halt in eine andere Übersicht. Was willst du denn noch? Der Wiederbeschaffungswert bei Mobile liegt scheinbar bei 18k und dafür bekommst du einige Kindersitze + Zulassung, Abmeldung usw..
Übrigens, die Hersteller von Kindersitzen schreiben den Austausch bei einer Aufprallgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h vor. Danach sieht dein Wagen jetzt nicht aus,.oder habe ich da was übersehen? Warum sollten die also ersetzt werden?
Und die Abmeldekosten musst du dir von der gegnerischen Versicherung holen. Was sollen die im Gutachten? Dort wird der Schaden begutachtet und nicht die Abmeldung.
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Restwert des Autos + Reparaturkosten sind größer als der Wiederbeschaffungswert.
Daher wäre es für die Versicherung günstiger, die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert zu erstatten als das Geld für die Reparatur zu bezahlen.
Schön, aber eine Angabe zum Restwert habe ich nicht gesehen. Außerdem besteht die Möglichkeit bis zu 30 % drüber zu gehen. Somit wäre dann als fiktiver Wiederbeschaffungswert mindestens 26k anzusetzen.
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Hallo,
Wiederbeschaffung 21k und der Schaden vielleicht 14k, warum dann wirtschaftlicher Totalschaden? Müsste der Schaden dann nicht über der Wiederbeschaffung liegen?
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Ja ein AUX Anschluss und vor USB der Stecker um Verbindung zum z.B. MP 3 Player herzustellen. Der Insignia ist ja von 2017 und die Entwicklung war in ? Somit ein alter Standart, der halt heute auch noch verbaut wird,.obwohl nicht mehr wirklich genutzt. Haben ist halt besser als brauchen.