Naja, der Gutachter repariert mal nichts, sondern legt einen Wert für die zu erwartende Reparatur fest. Wenn dann also bei der Reparatur festgestellt wird, und hier spielt sicherlich eine Werkstattbindung eine Rolle, dass der Gutachter nicht alles "begutachtet" hat, wird die Werkstatt von der Versicherung nachfordern. Somit ist es bei einer Reparatur erst einmal nicht weiter schlimm, wenn das Gutachten nicht zu 100% passt. Das ist auch völlig normal, da ja einige Dinge erst festzustellen sind, wenn gewisse Teile abgebaut werden. Und das macht ein Gutachter normalerweise nicht.
Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn man sich die Summe aus dem Gutachten auszahlen lassen möchte. Dann würde ich schon zum FOH fahren, weil die in der Regel auch die Erfahrung haben und somit gleich relativ sicher sagen können, was ggf. noch defekt ist.
Und du hast ja die freie Wahl.