Ab Mj 2020 wurde es wohl abgeschafft. Kann man auch im anderen Insignia B Forum nachlesen. Welches ich meine darf hier nicht genannt werden.
Beiträge von Dave1972
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Richtig, wurde wohl mit einem anderen Mj "entfernt". Welches Mj ist denn dein Insignia und was sagt das verbotene Buch dazu?
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Und wie soll man dann die Batterie wechseln, wenn die Batterie einfach im ... ist? Natürlich kann man die Batterie abklemmen. Löst heute sogar viele Probleme, da die ganzen Steuergeräte sich auch mal gerne aufhängen. Ob es was bei dir bringt wird sich zeigen.
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Wobei eine Garantie immer eine freiwillige Sache ist und somit auch der Garantiegeber selber festlegen kann, was eingeschlossen ist und was nicht. Es gibt genug Beispiele, wo es hinterher ein böses Erwachen gegeben hat, weil jemand der Meinung war er hatte eine Garantie, welche dann Dinge aber ausgeschlossen hat. Auch bei Opel gibt es das. Einfach mal die Garantiebedingungen genau lesen.
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So ist das Leben, einer findet etwas toll und der andere nicht. Der eine kommt in jede Lücke und der andere hat halt etwas Probleme. Kommt natürlich auch immer auf die Wohnsituation an. Früher in Berlin habe ich auch wie ein junger Gott eingespart. Schließlich überlegt man sich 3x ob man vielleicht 500m weiter zur nächsten freien Lücke fährt. Heute ist das auch alles kein Problem, aber manchmal muss ich dann schon noch einmal neu ansetzen. Und den Assistenten nehme ich nur aus "Spaß", wenn ich mal Langeweile habe.
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Warum sollte das auch für Altverträge gelten, wenn es keine Richterliche Entscheidung, also ein Grundsatzurteil ist? Auf den Gedanken wäre ICH nie gekommen. Man hat schließlich ein Vertrag VOR dem 01.01.2022 abgeschlossen und das kann der Gesetzgeber nicht so einfach ändern, weil es auch in Deutschland einen Vertrauensschutz gibt. Wie gesagt, es gibt Ausnahmen. Dann hat aber normalerweise ein Gericht seine Finger in der Entscheidung gehabt und die rechtliche Geschichte war vorher eine falsche.
Und man hätte auch vorher mal lesen können, und die Leute hier nicht erst verrückt machen. Ging ja jetzt auch ganz einfach.
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er evtl. übernimmt der Händler bei dem das Fzg gekauft wurde die 40%. Fragen kostet nichts zumal das Fahrzeug ja 3 Monate, laut Käufer, beim FOH stand.
Das wäre vermutlich auch der Punkt bei dem eine Rechtschutzversicherung Möglichkeiten sieht, was als finale Option in Betracht gezogen werden kann, oder wenn der FOH Mitglied in der Innung ist wäre dann die Schiedsstelle eine weitere Möglichkeit.
Was soll eine Rechtschutzversicherung/Schiedsstelle hier machen? Das halbe Jahr nach Kauf IN 2021 ist vorbei. Somit ist die Lage eindeutig. Der Käufer ist in der Pflicht etwas zu beweisen. Am Ende soll der Verkäufer (FOH) einen Kulanzantrag für den Rest außerhalb der Garantie stellen. Wenn der negativ ausfällt, einfach noch einmal persönlich bei der Hotline anrufen und seinen Unmut äußern. Normalerweise geht dann schon etwas. Aber am Ende ist und bleibt es halt "nur" Kulanz, oder ein Beweis ist möglich.
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Seit dem 01.01.2022 gibt es die Beweislastumkehr d.h. liegt die Beweislast nicht mehr beim Käufer. Jetzt muss der Verkäufer beweisen das kein Defekt vorlag.
Ob dies auch für ätere Verträge gilt ?????
Hilft nur nicht bei Wagen, die bis zum 31.12.2021 gekauft wurden. Ansonsten hätte ich das auch anders geschrieben.
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Hallo, dumm gelaufen. Aber ob du das einsiehst oder nicht, wird den FOH wahrscheinlich kaum interessieren. Oder du kannst halt beweisen, dass der Wagen dieses "Fehler" der zum Totalschaden geführt hat, schon vor dem Kauf hatte.
Ansonsten kann man noch bei Opel einen Kulanzantrag stellen. Vielleicht geht ja da auch noch was und die übernehmen die Differenz.
Ich drücke die Daumen.
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Schick. Ein Preis wäre sicherlich mal schön zu Wissen.
Und die Seitenblinker würde ich noch in Schwarz nehmen.