Ja ... bei Vollkasko, d. h. selbstverschuldeten Unfall ... schrieb ich ja.
Betrifft den TE ja nicht, da er nicht Schuld war. Und bei Haftpflichtschaden zahle ich ja nicht mehr, nur damit mein Unfallgegner seinen vollen Kaufpreis zurückbekommt.
Das ist halt blöd geregelt.
Der Tipp mit eigenem Gutachter (die Wahl hat man ja) ist immer richtig, denn der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird m. E. immer versuchen den Wiederbeschaffungswert zu niedrig oder den Restwert zu hoch anzusetzen ... das ist ja bares Geld, was die Versicherung spart.