Beiträge von kjkaiser

    Also ein Kfz dieser Grössenordnung ist wirtschaftlich kein Konsum- ( kurzfristiges Verbrauchsgut) sondern ein Investitionsgut, für das ich selbstverständlich eine komplette Leistungserbringung fordern kann oder wenn nicht erhalten , eben eine entsprechende Rückzahlung. Gilt aber auch für " Konsumgüter ", z.B. wenn dein gekauftes 1.000 gr. Paket Zucker nur 850 gr enthält, kannst du Geld zurück fordern Ich möchte mich jetzt nicht weiter um formaljuristische Begriffe kümmern, bringt ja nix. Es geht um die Sache und meine Sache lautet : ZQ3 Frontkamera (generation3) mit adaptiven Geschwindigkeitsregler und automatischer Gefahrenbremsung = 690 €. Nur hierzu mussten zuvor andere kostenpflichtige Zusatzpositionen bzw. Ausrüstungvarianten eingestellt werden. Besonders bei den Ausrüstungs-/Modellvarianten nicht immer ganz verständlich.
    Schade, dachte an sich, finde hier ebenfalls geprellte OPEL-Fans mit denen man gemeinsam zur Sache gehen kann. Als einzelner ist man da nicht so gewichtig, Gemeinsamkeit macht stark. Trotzdem geht`s jetzt durch.
    Es grüsst der Norden aus dem Wunderländle

    War jetzt ein paar Tage im Urlaub, komme daher erst jetzt dazu, noch etwas hinzu zu fügen.
    Wenn ich für ein OPEL Fahrzeug über 40.000 Euronen hinblättere, will ich auch das haben, was ich bezahlt habe. Im September 2018 während der Kaufentscheidung standen auch vergleichbare Benziner von VW und Ford zur Diskussion. Zu unsrem Thema hier hatten auch beide Konkurrenten ein ähnliches System, bei Ford sogar fast identisch ( gleicher Softwarelieferant??) . Bei OPEL Insignia konnte ich das flüchtig im schon damals vorliegenden Bedienungshandbuch ID-OINBOLSE-1807.de überblättern. Und genau dieses Bedienungshandbuch liegt auch meinem gekauften und erhaltenen OPEL Insignia bei.
    Nur das besagte System ist bei mir definitiv nicht drin, aber bezahlt und das ist keine Änderung sondern ein Leistungskürzung und damit soll ich mich bei diesem Autowert zufrieden geben ?????? Nie und nimmer, denn ich nenne das mal auf altdeutsch ganz einfach -- Beschiss--.
    Übrigens, wenn heute 26-12-2019 jemand von der OPEL Website das neueste Bedienungshandbuch 2018/2019 downloaded, bekommt genau das gleiche, das ich habe im Original und da steht auch genau das gleiche zum sogenannten intelligenten adaptiven Geschwindigkeitsregler drinnen.
    Soviel auch zu Vizeweltmeister """"" Vorallem man sich vor dem Autokauf informiert was er kann und was nicht."""""""""
    Musste für mein ausgegebenes Geld viel und hart arbeiten, war kein Lottogewinn.
    Noch frohes Fest

    Jetzt wird`s komisch. Hatte einigen Schriftverkehr mit OPEL Kundenservice, in der gleichen Zeit auch mehrmals persönlichen Kontakt mit meinem Verkäufer in der Opel-Fachwerkstatt. Letzterer erzählte mir dann inoffiziell, er habe die Info von einem Spezialisten von OPEL, dass dieses System aufgrund von Mängeln nie in Serie gegangen wäre. Es wäre zwar alles gedruckt gewesen in er BA und die wäre auch so raus gegangen mit den Fahrzeugen, aber technisch nicht im Fahrzeug vorhanden. Hätte im Vertrieb von Fahrzeugen keiner gewusst. Im übrigen gelte, für OPEL technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten, deswegen keinerlei Ansprüche. Vom OPEL Kundenservice habe ich nur die Info, solle mich an meine Fachwerkstatt wenden, da keine Ferndiagnose möglich.
    Das alles ist der Hammer. Habe jetzt von meiner Fachwerkstatt und Händler verlangt, eine rechtsmittelfähige Aussage zudem ganzen Fall, damit ich das ganze an einen RA weitergeben kann.
    So vergrault man langjährige treue OPEL Kunden.
    Jörg

    Ich verspreche mir einiges davon, aber natürlich nicht absolut sicher und fehlerfrei. Hier in Bremen gibt es zig gute Durchgangsstrassen mit Tempo/Zone 30 und da ist es schon ganz gut, wenn etwas mit aufpasst. Bei mir ist der ACC voreingestellt auf 55 und mittleren Abstand. Da werde ich super durch das ganze Sradtgewimmel gefahren. Und wenn`s vor mir frei sein sollte ( fast nie ) geht der schon mal auf 55. Auch wenn ich in einen 30er Bereich einfahre. Nur diesen Assistenzen kann ich nicht einstellen, den finde ich nicht Das was im BH steht, geht bei mir logisch nicht, findet auch mein Verkäufer nicht.

    Leider bin ich mit meinem Problem " Innovativer adaptiver Geschwindigkeitsregler " noch keinen Schritt weiter. Das wesentliche ist, erkennt zwar die durch Schilder vorgeschriebene Geschwindigkeit, regelt aber nix. Es gibt ein OPEL Chat, aber dort gibt`s nur Verweise auf die BA. In anderen Foren ist auch mein Problem bekannt, also gibt es das. Mein Fahrzeug ist ein Insignia ST Innovation Automatik 11/18 . Weiss jemand eine Lösung ?

    moinmoin,


    habe jetzt das Buch bei mir, hast recht, der Vorgang mit dem "intelligenten adaptiven Geschwindigkeitsregler" steht auf den Seiten ab 229 ff. Vorher gibt's auch schon den Hinweis beim Verkehrszeichenassistenten.
    Auch mein wirklich gut ausgebildeter OPEL Autoverkäufer hat sich ergebnislos versucht, diese Ausrüstung in den Griff zu bekommen bzw. überhaupt zu aktivieren. Trotz aller Unkenrufe, das System soll es beim Insignia innerhalb der bestellten Fahrersassistenzsysteme tatsächlich geben und auch funktionieren,also nicht nur ein Gag in der Bedienungsanleitung. Es gibt auch Insigniabesitzer ( in anderen Foren) ab Baujahr Mitte 2018, die das in Ihren Fahrersystemen bestellt und bekommen haben und auch benutzen.