Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber bei Veträgen die vor 2022 geschlossen worden tritt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein, bei Verträgen ab 01.01.2022 tritt diese erst nach 12 Monten ein.
Vor der Beweislastumkehr:
Der Gesetzgeber geht generell davon aus dass wenn in dieser Zeit ein Mangel entsteht oder auffällt dieser auch bei Kauf bereits bestand. Daraus wird dann der Händler dazu verpflichtet diesen wieder zu beseitigen.
Der Händler kann aber auch in dieser Zeit nachweisen (Beweislast beim Händler) dass der Fehler bei Kauf nicht vorhanden war, durch einen unabhängigen Gutachter z.B.. Dies ist aber so gut wie unmöglich für den Händler.
Nach der Beweislastumkehr:
Nun muss der Käufer nachweisen können das der Fehler bereits bei Kauf bestand. Kann er das nicht muss der Händler nicht nachbessern.
Kurz gesagt kann der Händler sich nicht vor Nachbesserungen drücken wenn er noch in der Beweispflicht steht ( 12 Monate nach Kauf seit 2022)
Einige Händler versuchen aber Schäden über Garantienen abzuwickeln wo der Kunde oft mit zu Kasse gebeten wird.
Eine Garantie schließt die Ansprüche auf eine Gewährleistung nicht aus und als Kunde sollte man darauf auch bestehen.