Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast beim Händler. Der muss beweisen das der Fehler bei Kauf nicht vorhanden war. Das gilt erst recht für verschlissene Kurbelwellenlager, die durchaus schon schadhaft gewesen sein können bevor sich Symptome bemerkbar gemacht haben.
Einfach nur sagen "Motor lief ja einwandfrei" reicht nicht.
Du solltest dich mal juristisch beraten lassen.
Vor allem musst du dem Händler die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Erst wenn der das verweigert kannst du es woanders machen lassen und ihm die Rechnung umhängen.
Ich habe gerade exakt das gleiche Thema mit dem Verkäufer meines Fahrzeugs. Anfang Juni ist der Gerichtstermin.
P.S.: Was genau soll denn die Händlergarantie sein?