In der Stadt mit ACC
Ja, warum nicht? Abstand auf gering, ab und an overriden, weil er sonst zu zaghaft beschleunigt. Aber ansonsten in Kombination mit einer Automatik das Beste wos gibt.
In der Stadt mit ACC
Ja, warum nicht? Abstand auf gering, ab und an overriden, weil er sonst zu zaghaft beschleunigt. Aber ansonsten in Kombination mit einer Automatik das Beste wos gibt.
Ich werde regelmäßig in Kreisverkehren gewarnt, wegen zu hoher Tangentialgeschwindigkeit - warum die Leute da immer so langsam werden, erschliesst sich mir nicht 🤣
Gebremst hat er noch nie. Fahr wohl zu gutmütig 😇
Bei mir funzt Start/Stop ohne Probleme. Ist aber auch der Erste der 3 Insignias, von dem ich das behaupten kann 😉
Pixel-Licht sei noch genannt. Das ist für mich das größte Upgrade (gegenüber dem Matrix-Licht).
Der ADAC hat da mal rum getestet. Zwar in Bezug auf VW, aber dürfte bei Opel in etwa dasselbe ergeben.
Da ich Sommer wie Winter über 2 Alpenpässe fahre, stellt sich mir die Frage nicht 😉
Für meine Mutter aber, die irgendwo zwischen Hanover und Braunschweig ihre 3000km im Jahr abspult, sind sie das absolut Ideale.
Danke euch beiden für Tipps und Impressionen 😀
Thorsten_GSI da ich aktuell mit exakt derselben Situation konfrontiert bin… welchen der Thule hast du da genommen?
Ich würde den Händler damit konfrontieren. Auch wenn er es nicht wusste, muss er sicherstellen, das, wenn unfallfrei da steht, der Wagen auch unfallfrei ist. Zumindest einen Preisnachlass würde ich fordern. Denn du hast jetzt quasi die A-Karte, denn mit dem wissen darfst du das Auto nicht als unfallfrei weiter veräußern. Entsprechend wertverlustig ist das Ganze halt.
Verschweigt der Verkäufer beim Verkauf, dass es sich um einen Unfallwagen handelt oder um ein Fahrzeug, welches nicht unfallfrei ist, begeht er einen Vertragsbruch. Stellt der Käufer auch lange nach dem Kauf fest, beispielsweise bei einem Werkstattbesuch, dass das Auto einen Unfall hatte, kann er vom Kauf zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde. Alternativ hat er die Möglichkeit, vom Verkäufer Schadensersatz zu verlangen.
Hat der Verkäufer den Unfall vorsätzliche verschwiegen, kann er wegen versuchten Betruges gerichtlich belangt werden.