Öl Verlust an meinem isignia b Sport Coupe 165 ps

  • Ich hab ein Problem ich wollt am Samstag einkaufen gehen vom Parkplatz gefahren und ölflecken aufm Boden. Geschaut ob genug Öl am Stab ist 3/4 voll also ok. Warm gefahren leicht abkühlen lassen Öl nochmals kontrolliert 3/4 bedeckt.
    Ok Karton Trinker und heut morgen Öl auf der Pappe. Der insignia ist 1,5 Jahre alt . In 10 Tagen hab ich ihn 6 Monate .
    Er ist 32 tausend gelaufen.
    das kann doch nicht sein nach 1,5 Jahren Öl Verlust ? Das kommt aus der Ölwanne da wo die Schrauben sitzen aus den verbindungsfugen .
    Ich will nur wissen :
    Was könnte das sein?
    Übernimmt das die Neuwagen Garantie ? (Und auch die vielleicht aufkommenden Folgeschäden man weiß ja nie )
    Oder fällt das unter Gewährleistung?
    ich will eigentlich keinen Cent bezahlen sehe ich bei einem so jungen Auto das ich erst 5 Monate habe nicht ein unser Vertragshändler vor Ort die neuen Werkstatt Meister sind ne Katastrophe . Deswegen wollt ich wissen auf was ich mich einstellen kann danke im Voraus .

  • einfach in die Werkstatt und machen lassen, ist mit der "noch" Garantie kein Problem. Einstell musst du dich auf ein paar Tage ohne eigenes Auto. ;)

  • wenn etwas unter garantie fällt und die länger als 1h dafür brauchen lass ich mir einen leihwagen geben.
    bei garantie rechnen sie die stunden und material eh über opel ab, wie sie den leihwagen da abrechnen ist nicht mein problem. ich habe ein auto und aufgrund eines fehlers der nicht bei mir liegt kann ich das auto nicht nutzen, also müssen die sich gedanken machen wie si das problem lösen.
    anders sieht das bei ner inspektion aus, da können sie den gern abrechnen.


    hab aber noch bei keinen hersteller einen leihwagen zahlen müssen,auch nicht bei einer inspektion.
    weder bei VW, Fiat, Peugeot oder Opel.
    weder als privater noch als firmenkunde

  • Noch mal: Du hast keinen Anspruch drauf und der Händler MUSS sich keine Gedanken machen. Wenn der Händler das FREIWILLIG macht, ist es schön. Und der Händler kann bei einem Garantiefall auch keinen Leihwagen bei Opel abrechnen, solange du mit dem Auto selbständig in die Werkstatt fährst. Die Mobilitätsgarantie greift nämlich nur bei einer Panne. Also sei froh, wenn du bisher diese Erfahrung gemacht hast.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • nein ich sprech von garantie, gleiches beim rückruf.
    ich habe ein auto gekauft, gleich wiviel es kostet 1000 oder 100.000, mit dem ich fahren will/muss.
    passiert jetzt etwas was der hersteller (nicht händler) zu verantworten hat und zu beheben hat, hat er auch dafür zu sorgen das ich weiter fahren kann.
    ansonsten müsste er ja auch nicht die reperatur oder den rückruf zahlen.


    gibt es da die gerinngste diskussion, ist der hersteller für das nächste auto raus


    edit
    gut garantie und gewährleistung.
    in der garantie gelten seine bedingungen. beim rückruf oder gewährleistung nicht...
    tritzdem wär der hersteller raus wenn er sich querstellt...ich spreche jetzt nicht von alten autos mit 5 oder mehr jahren...

  • OK, ich lasse mich ja gerne eines besseren Belehren. Zeige mir mal bitte den Paragraphen, AGB oder sonst was, wo das drin steht und geregelt ist!
    Ich rede ja hier auch von Garantie bzw. Gewährleistung.
    Du verwechselt eine Panne mit Mobilitätsgarantie, wenn noch vorhanden, mit einer Reparatur/Rückruf, wo ich mit meinem Auto SELBSTÄNDIG in die Werkstatt fahren kann.
    Er muss in der Garantiezeit bzw. Gewährleistungszeit die Kosten für die Reparatur übernehmen, aber NICHT den Ersatzwagen. Stellt er den Ersatzwagen trotzdem kostenlos zur Verfügung, macht er das freiwillig um seinen Kunden zu "erfreuen". Aber du kannst mir gerne die rechtliche Grundlage zu deiner Behauptung zeigen, dass er dazu verpflichtet ist. ;)

    Insignia B Country Tourer

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