DPF und Hinterachsdifferential nach nicht mal einem Jahr defekt

  • Hallo liebe Community,


    ich habe im März einen Opel Insignia B, Baujahr 2019, 210PS BiTurbo Diesel bei einem Opel Autohändler gekauft. Gelaufen hatte er zu diesem Zeitpunkt 70.000km, alle Inspektionen wurden stets bei diesem Autohändler durchgeführt. Zum Kauf dazu gab es vorher noch eine große Inspektion sowie neuen TÜV.

    Nun, 8 Monate und 15.000km später, leuchtet die Motorkontrollleuchte auf. Also beim Händler angerufen und Termin vereinbart.

    Vor 3 Tagen gabs nun nach 2 stündigem Check die Diagnose: Dieselpartikelfilter ist defekt, das Hinterachsdifferential wohl ebenfalls.

    Der DPF müsste also komplett gewechselt werden, da Reinigung keinen Sinn habe. Beim Hinterachsdifferential wolle man zuerst das Öl wechseln und wenn das keine Abhilfe schafft, das Differential wechseln.

    Die Kosten dürfte ich natürlich übernehmen, bis auf das Hinterachsdifferential, welches anteilig von der Garantie umfasst wäre.


    Nun meine Frage: Wie sieht es in diesem Fall mit Gewährleistung/ Opel-Herstellerkulanz/ Garantie aus?

    Als mir die schlechte Nachricht überbracht wurde, habe ich den Mitarbeiter auf die rechtliche Gewährleistung angesprochen, diese wurde jedoch verneint mit Hinweis auf "Verschleißteil".

    Ich habe daraufhin erwidert, dass man es dann notfalls rechtlich klären muss, da so ein Schaden nach so kurzer Zeit und Laufleistung nicht akzeptabel ist.

    Der Mitarbeiter meinte daraufhin erstmal einen Antrag beim Hersteller stellen zu wollen und sich die nächsten Tage zu melden.


    Ich hatte so einen Fall bisher noch nie. Deshalb meine Frage an Euch: Wie seht ihr den Fall? Wie sollte das weitere Vorgehen sein?


    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, diese umfasst auch Privat/Verkehrsrechtsschutz.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Deine Überschrift ist ja ein bisschen "Clickbait", das weiß'te schon, oder?

    Dein Insignia befindet sich im 6. oder je nach Monat der Erstzulassung bereits im 7. Betriebsjahr. Da kann man schlecht behaupten, eine Sache sei "nach nicht mal 1 Jahr" kaputt gegangen.


    Du weißt schon, dass du einen Gebrauchtwagen gekauft hast oder glaubst du, die von dir genannten Bauteile wären erst beim Kauf nagelneu eingebaut worden? ;)


    Ok, jetzt mal weg von der irreführenden Überschrift. Klar, es ist mega ärgerlich, wenn Teile kurz nach dem Kauf defekt sind. Hier greift meiner Ansicht nach dein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch.


    Der Händler muss seiner Sachmängelhaftung nachkommen und nachbessern. Der Anspruch kann bis zu 24 Monate betragen, wird aber häufig vertraglich auf 12 Monate begrenzt, was zulässig ist.


    In diesen 12 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Die Ausrede "Verschleißteil" greift hier nicht. So gesehen wäre das ganze Auto ein alters- und laufleistungsbedingtes Verschleißteil. Aber mit dem Ausdruck sind Teile wie Bremsbeläge/-scheiben oder die Kupplung gemeint. Selbst bei einer Kupplung würde man bei einem Defekt wenige Monate nach dem Kauf eine bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhafte Beschaffenheit unterstellen.


    Das z.B. die CarGarantie (hast du eine Anschlussgarantie?) in ihren Bedingungen manche Bauteile ausschließt, hat nichts mit der Sachmängelhaftung des Händlers zu tun. Also fordere die Nachbesserung zu seinen Lasten in Form der Reparatur ein.


    Von Opel hast du bei dem Fahrzeugalter nichts mehr zu erwarten. Früher war Opel ziemlich kulant, aber seit PSA/Stellantis sind diese Zeiten definitiv vorbei, insbesondere bei einem Legacy-Modell, wie dem Insignia-B.


    PS: Mein Beitrag stellt nur meine persönliche Rechtsauffassung aufgrund meiner laienhaften Rechercheergebnisse/Erfahrungen/Erinnerungen dar und ist ausdrücklich KEINE Rechtsberatung.

    Viele Grüße,

    ackerpower :)


    Opel Insignia B Grand Sport - GS Line Plus - 2.0 Diesel 128 kW (F20DVH/LSQ), 6-MT (M35, Gen. 3), 2WD - Nautic Blau - Mj. 2021(A)

    Einmal editiert, zuletzt von ackerpower ()

  • Hallo,

    er kann ja gerne beim Hersteller einen Antrag stellen, damit er SEINE Kosten erstattet bekommt.

    Lasse dir das schriftlich geben und dann ab zu deinem Anwalt. Aus meiner Sicht ein Fall von Gewährleistung, wenn nichts anderes im Kaufvertrag steht.

    Insignia B Country Tourer, 2 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018

    +++VERKAUFT+++