du hängst dich jetzt an der mittenzentrierung auf ?
da kann sich nicht jemand vertippt haben ?
gut, der kann sich auch verttippt haben bei punkt 3, klar ist möglich.
hättest du deine ausgedruckte form des gutachtens gelesen, dann hättest du gelesen das da auch steht die platten wären auch nur alleine an der hinterachse zugelassen.
nun aber wenn man sich so genau an das gutachten hält, da wäre meine frage ob denn auch immer alle schön schmutzfänger montieren was ja genauso unter den genannten auflagen steht.
die frage die mich da im gutachten auch noch beschäftigen würde ist ob auch alle das anzugsdrehmoment kennen das sie nehmen müssen. im gutachten werden nur: "ab 125 Nm" genannt. wie sieht es da aus, was macht denn nun der nichtfachmann ? welches anzugsdrehmoment nutzt er wenn es nicht im gutachten steht ?
tja geschludert find ich doch ziemlich das gutachten, ich habs mir durchgelesen. eigentlich ist es mehr oder weniger ein armutszeugnis und lässt den nutzer doch ziemlich ratlos zurück. er muss sich alles raussuchen und zusammenrätseln was für seine kombinationen zutreffend ist.
sehr schade find ich auch das nicht auf probleme im zusammenhang mit spurverbreiterungen hingewiesen wird. darüber verliert so ein gutachten kein wort.
aber eines muss ich zugeben, spurverbreiterungen sind keine diskussionsgrundlage 