Eine KBA-Zulassungsnummer haben Leuchten bereits seit Jahrzehnten nicht mehr, das waren die Nummern mit der Wellenlinie davor. Da die Fahrzeuge grundsätzlich (mindestens) EU-weit verkauft weden, lohnt eine Prüfung nur für Deutschland nicht mehr, weswegen die Leuchten nach EG-Recht geprüft und zugelassen werden - dann gibts eben das berühmte "E im Kreis" und eine Nummer dahinter/darunter.
Wens interessiert: https://www.kba.de/DE/Presse/A…hmigungszeichen_node.html
Bei dem von RonnyMod verlinkten Blinker muss man sich keine Gedanken machen. Wichtig ist: "E-Prüfzeichen".
Der Käufer kann dann unterstellen, dass er eine E-typgeprüfte Lampe kauft. Ansonsten muss im Angebot auch sinngemäß dabeistehen "im Bereich der StVZO nicht zulässig".