Hallo!
Warum hält sich denn dein Anwalt zurück? Weiß er vielleicht, dass der Gutachter Recht hat?
Gehe doch einfach mal auf die Seite von DAT und gebe dort deine Daten ein. Dann kannst du zumindest selber mal sehen, was dein Auto noch wert war. Wenn ich das auch noch richtig in Erinnerung habe, wird immer der Händler Einkaufspreis und der Händler Verkaufspreis angezeigt.
Wie groß war denn der Unterschied zu den verfügbaren Autos mit gleicher Ausstattung und gleichen Km? Hatte ja auch schon mal geschrieben, dass sich 30.000 Euro nicht so schlecht anhört.
Definition Wiederbeschaffungswert findest du unter dem Begriff Wiederbeschaffungskosten. Es ist der DURCHSCHNITTLICHE Händlerverkaufspreis. Somit hilft dir die Eingabe bei DAT schon weiter.
LG