Beiträge von Dave1972

    Hallo,


    hast schon mal das probiert:


    Über die Tasten rechts am Lenkrad eines der Menüs Info, " oder ? wählen und die Seite des Verkehrszeichen-Assistenten auswählen.
    Wenn eine andere Seite im Driver Information Center-Menü ausgewählt war und die Verkehrszeichen-Assistent-Seite danach erneut aufgerufen wird, wird das zuletzt erkannte Verkehrszeichen angezeigt.


    LG

    @**TheMann**: Schön wenn man sich ein Limit setzen kann. Ich passe meine Versicherung meinen Bedürfnissen an und zahle dann was ich halt zahlen muss. Und ein großer Teil geht immer für die jährliche Fahrleistung drauf. Da sind 9tkm für die meisten Kraftfahrer sicherlich eine viel zu kleine Jahresfahrleistung. Gebe einfach mal wie bei deinem alten Auto 35tkm ein. Da sieht dein Beitrag schon mal ganz anders aus. Deshalb auch mein Hinweis an dich, welche Faktoren eine Rolle spielen. Du kannst deine 9tkm sicherlich nicht mit dem anderen Beitrag vergleichen.

    Auszug aus Seite 229 in der Anleitung von Opel:


    "Hinweis
    Der Fahrer behält die volle Verant‐
    wortung für das Einhalten der
    Geschwindigkeitsbegrenzungen
    und muss die vom System automa‐
    tisch vorgenommene Änderung der
    festgelegten Geschwindigkeit über‐
    wachen.
    Aufgrund von Systemeinschränkun‐
    gen und Latenzen kann die festge‐
    legte Geschwindigkeit geändert
    werden, wenn ein Straßenabschnitt
    mit neuer Geschwindigkeitsbegren‐
    zung befahren wird."


    So ähnlich wird es auch bei VW/Ford drin stehen. Damit ist man (VW/Ford) raus aus der Haftung!!!

    @vizeweltmeister: Das kannst du nicht wissen, außer du bist Ortskundig! Ich wohne quasi an so einer Stelle. Mir würde man diese Kenntnis unterstellen (ich habe sie ja auch) und dann würde ich bestraft werden. Wenn du ein Fremder bist, würde nichts passieren.
    Außerdem geht es in der Regel, wenn da nicht noch einmal ein z.B. 70iger Schild steht, um max. 100m ohne weitere Gefahrenstelle. Wenn du dann nicht gerade mit Vollgas auf die Hauptstraße fährst, hast du eh nicht mehr als 70 drauf. Und ja ich weiß, wenn du das wollen würdest hättest auch 100 drauf. ;)


    Und ich verstehe auch die Frage nicht wirklich! Es ist nun einmal so in der STVO geregelt (Link)! Es ist dort 70 km/h und halt NICHT 100 km/h!
    Wir haben jetzt, damit es auch alle begreifen, dort noch einmal ein 70iger Schild und 100m weiter ein "aufgehoben Schild" zu stehen. Das 70iger Schild wäre aber gemäß STVO NICHT nötig gewesen!!! Kann man verstehen, muss man aber nicht. Nur wissen muss man es halt. ;)

    kjkaiser: Du bringst da jetzt bestimmt was durcheinander! Wir reden hier (fast) die ganze Zeit von der Verkehrszeichenerkennung! Diese gibt es bei Opel, muss man aber als extra bestellen bzw. ist bei einigen Modellen (die besser ausgestatteten) schon mit drin! Das läuft dann über eine Kamera oben im Rückspiegel, die in Fahrtrichtung zeigt. Das ganze kann man, wenn ich das noch so richtig in Erinnerung habe, auch über das Einstellungsmenü aktivieren. Wenn halt vorhanden.
    Und das kennt dein Händler zu 100 % auch. Was es aber wohl nicht gibt, ist halt die Verbindung aus Verkehrsschilderkennung UND adaptiven Tempomat (die berühmte Seite 229) Zumindest habe ich das bei keinem hier rausgelesen. Oder ich habe doch was überlesen.

    Und bevor jetzt wieder eine Diskussion los geht hier mal ein einfacher Link:
    https://www.google.com/amp/s/w…igkeitsbegrenzungen-.html


    Bei mir zu Hause hatten wir nämlich genau das Problem. Alle dachten jetzt ist ja frei (hinter der Einbiegung) und die Polizei hat fleißig rausgezogen. Jetzt wurde für die Unwissenden extra noch einmal ein 70iger Schild hingestellt, damit es keine "Probleme" mehr gibt!!! Und der Fall stand sogar extra bei uns in der Zeitung, damit auch jeder mal wieder auf dem richtigen Stand ist.

    Einmündungen und Kreuzungen heben Tempolimit nicht auf!!!!!!!!!!!
    Fährst du also außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (100 km/h erlaubt) in einen Bereich mit 70 km/h (mittels Verkehrszeichen geregelt) und eine Querstraße geht davon ab, ist für dich auf der Hauptstraße auch hinter der Querstraße noch 70 km/h! Das Hauptstraßenschild bedeutet keine Aufhebung. Aufheben kann in dem Fall nur das weiße runde Schild mit den Streifen!!! 8) Selbst wenn ich auf die Hauptstraße abbiege und Ortskundig bin muss ich 70 km/h fahren. Da man davon ausgehen kann, dass ich die Geschwindigkeiten kenne.
    Leider ist deine Aussage somit falsch.

    Nein, dass war auf die Anzeige der Geschwindigkeit bezogen. Es funktioniert eh nicht zu 100 % (die Anzeige der Geschwindigkeit) und somit kann man sich eh nicht darauf verlassen bzw. darf es ja auch nicht.
    Dann kommt bei mir noch die Frage auf, wie "schnell" erfolgt gerade die Verringerung der Geschwindigkeit. Komme ich aus 120 und muss auf 80 runter und das System braucht vielleicht 200 m für die 40 km/h könnte das eh zu lange dauern. Oder legt das System eine "Vollbremsung" ein, wäre mir das auch zu viel des Guten. Man könnte es am Ende sicherlich keinem Recht machen. ;)