@vizeweltmeister: Das kannst du nicht wissen, außer du bist Ortskundig! Ich wohne quasi an so einer Stelle. Mir würde man diese Kenntnis unterstellen (ich habe sie ja auch) und dann würde ich bestraft werden. Wenn du ein Fremder bist, würde nichts passieren.
Außerdem geht es in der Regel, wenn da nicht noch einmal ein z.B. 70iger Schild steht, um max. 100m ohne weitere Gefahrenstelle. Wenn du dann nicht gerade mit Vollgas auf die Hauptstraße fährst, hast du eh nicht mehr als 70 drauf. Und ja ich weiß, wenn du das wollen würdest hättest auch 100 drauf. 
Und ich verstehe auch die Frage nicht wirklich! Es ist nun einmal so in der STVO geregelt (Link)! Es ist dort 70 km/h und halt NICHT 100 km/h!
Wir haben jetzt, damit es auch alle begreifen, dort noch einmal ein 70iger Schild und 100m weiter ein "aufgehoben Schild" zu stehen. Das 70iger Schild wäre aber gemäß STVO NICHT nötig gewesen!!! Kann man verstehen, muss man aber nicht. Nur wissen muss man es halt. 