Beiträge von Dave1972

    Meinst du etwa einen kostenlosen Ersatz-Wagen? Den wird Opel dir nicht stellen, warum auch? Und 6 Wochen wird dir der Händler auch keinen Wagen gegen Geld geben, da der dann für andere nicht zu Verfügung steht. Außerdem willst du das eh nicht bezahlen wollen.

    Und wie soll man dann die Batterie wechseln, wenn die Batterie einfach im ... ist? Natürlich kann man die Batterie abklemmen. Löst heute sogar viele Probleme, da die ganzen Steuergeräte sich auch mal gerne aufhängen. Ob es was bei dir bringt wird sich zeigen.

    Wobei eine Garantie immer eine freiwillige Sache ist und somit auch der Garantiegeber selber festlegen kann, was eingeschlossen ist und was nicht. Es gibt genug Beispiele, wo es hinterher ein böses Erwachen gegeben hat, weil jemand der Meinung war er hatte eine Garantie, welche dann Dinge aber ausgeschlossen hat. Auch bei Opel gibt es das. Einfach mal die Garantiebedingungen genau lesen.

    So ist das Leben, einer findet etwas toll und der andere nicht. Der eine kommt in jede Lücke und der andere hat halt etwas Probleme. Kommt natürlich auch immer auf die Wohnsituation an. Früher in Berlin habe ich auch wie ein junger Gott eingespart. Schließlich überlegt man sich 3x ob man vielleicht 500m weiter zur nächsten freien Lücke fährt. Heute ist das auch alles kein Problem, aber manchmal muss ich dann schon noch einmal neu ansetzen. Und den Assistenten nehme ich nur aus "Spaß", wenn ich mal Langeweile habe.

    Warum sollte das auch für Altverträge gelten, wenn es keine Richterliche Entscheidung, also ein Grundsatzurteil ist? Auf den Gedanken wäre ICH nie gekommen. Man hat schließlich ein Vertrag VOR dem 01.01.2022 abgeschlossen und das kann der Gesetzgeber nicht so einfach ändern, weil es auch in Deutschland einen Vertrauensschutz gibt. Wie gesagt, es gibt Ausnahmen. Dann hat aber normalerweise ein Gericht seine Finger in der Entscheidung gehabt und die rechtliche Geschichte war vorher eine falsche.

    Und man hätte auch vorher mal lesen können, und die Leute hier nicht erst verrückt machen. Ging ja jetzt auch ganz einfach.

    er evtl. übernimmt der Händler bei dem das Fzg gekauft wurde die 40%. Fragen kostet nichts zumal das Fahrzeug ja 3 Monate, laut Käufer, beim FOH stand.

    Das wäre vermutlich auch der Punkt bei dem eine Rechtschutzversicherung Möglichkeiten sieht, was als finale Option in Betracht gezogen werden kann, oder wenn der FOH Mitglied in der Innung ist wäre dann die Schiedsstelle eine weitere Möglichkeit.

    Was soll eine Rechtschutzversicherung/Schiedsstelle hier machen? Das halbe Jahr nach Kauf IN 2021 ist vorbei. Somit ist die Lage eindeutig. Der Käufer ist in der Pflicht etwas zu beweisen. Am Ende soll der Verkäufer (FOH) einen Kulanzantrag für den Rest außerhalb der Garantie stellen. Wenn der negativ ausfällt, einfach noch einmal persönlich bei der Hotline anrufen und seinen Unmut äußern. Normalerweise geht dann schon etwas. Aber am Ende ist und bleibt es halt "nur" Kulanz, oder ein Beweis ist möglich.