Dem TÜV ist aber eine leuchtende Airbag-Kontrollleuchte ganz und gar nicht Wumpe.
Also wenn man die Sitze nicht vernünftig einbaut, machen die auch keinen Sinn. Wenn dann muss schon Strom anliegen und der Airbag funktionieren. Aber davon kann man doch hier auch ausgehen. Ansonsten könnte man auch die Airbag Kontrolllampe "abschalten". Aber auch dann würde wahrscheinlich noch eine Fehlermeldung hinterlegt werden und der TÜV schließt ja sein Gerät nicht ohne Grund an. Somit würde er auch das feststellen. Aber davon ist ja hier nicht die Rede.