Wiederbeschaffungswert vs. Zeitwert

  • Hallo zusammen,


    leider wurde unser tiefseeblauer Insi (05/19;35000 km) von einem Touareg geschrottet ;( (Auffahrunfall/Haftpflichtschaden). Der Gutachter X( (den wir wohl nicht weiterempfehlen werden) hat dann im zweiten Anlauf nun einen unechten Totalschaden attestiert und einen Wiederbeschaffungswert festgelegt, bei dem unser FOH nur milde :D gelächelt hat. Auf meine Frage an den Gutachter, wo ich mir zu diesem Preis einen gleichwertigen Insi beschaffen können, bügelte er ab mit der Bemerkung, er hat den Wert aus irgendeiner Liste und außerdem sei das nicht sein Bier. Schließlich müsse ich (als Geschädigter) auch Kompromisse eingehen und auch mit dem FOH handeln, ich müsse ja auch nicht zwingend einen Insi bekommen, ein Passat :thumbdown: täte es schließlich auch.


    Unser Insi ist zwar recht speziell ausgestattet mit:


    - Business Innovation 2.0 Diesel Automatik
    - FlexRide
    - Leder Captain Blue
    - AHK (werkseitig)
    - SHz (werkseitig)
    - Parkandgo Premium mit Einparken-Assi
    - Highgloss und Exclusive
    - Diebstahlwarnanlage
    - u. v. m.


    aber muss ich jetzt (als „Geschädigter“) wirklich künftig irgendein Kfz. fahren, nur damit es in des Gutachters Vorlage passt? Einen Insi mit halbwegs passender Ausstattung/km-Stand/EZ ist zum Wiederbeschaffungswert (30 T€) einfach nicht auftreibbar.


    Hat jemand von Euch Erfahrungen oder Tipps, wie ich noch dagegen tun kann?
    Hat jemand schon diesbezügliche Erfahrungen?


    Danke vorab und Grüße



    Insi 2029

  • Erstmal mein Beileid für den Verlust.


    Wenn die Schuldfrage klar ist, hast Du das Recht den Gutachter zu suchen. Du mußt nicht den der gegnerischen Versicherung anerkennen.
    Ärgerlich ist das auf jeden Fall. Als Geschädigter hat man schon genug Probleme, da möchte man am Ende wenigstens ein gleichwertiges Auto haben.


    Du hast den ja sicher als Neuwagen gekauft. Und dann bekommst Du nun irgendeinen Gebrauchten, von dem man keine Ahnung hat, was der schon erlebt hat.


    Ich glaube, das wird jetzt Zeit sich einen Anwalt zu suchen.


    Gruß Horst

    Alt und Grau wird alles von allein und die letzte Kiste ist sowieso Schwarz.

  • Guten Morgen,


    auch von mir mein Beileid. Muss ja ganz schön heftig gewesen sein, wenn der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. :(


    Ich würde jetzt mal bei deiner Versicherung nachfragen bzw. im Internet schauen, wie sich das mit dem Gutachter verhält. Denke aber Opeljena hat da Recht.


    Thema Wiederbeschaffungswert:
    Wenn ich ehrlich bin, klingt 30.000 Euro jetzt nicht so schlecht für die Laufleistung.
    Mal zum Vergleich. Meinen Insignia habe ich mir im November gekauft. Damals war er 1,5 Jahre alt (ich weiß ist fast ein Jahr älter), hatte dafür aber nur 16.500 km auf der Uhr. Neupreis war ca. 50.000 Euro (Country Tourer) und ich habe bei einem Opel Autohaus mit 18 Zoll Winterräder und 5 Jahre Garantie (keine Vollgarantie) nur 23.500 Euro bezahlt. Für mich sicherlich sehr gut, aber ich finde über 50 % Wertverlust nach der kurzen Zeit und den paar Km schon erschreckend. Der Insignia ist da leider sehr sehr schlecht bei dem Thema.
    Ich drücke dir aber die Daumen, dass ein anderer Gutachter einen besseren Wert ermittelt. ;)

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • Auch von mir Beileid.


    Du als Geschädigter hast das Recht einen Anwalt einzuschalten und ggf. ein Gegengutachten erzeugen zu lassen und genau das würde ich auch tun!
    Als Referenzwert würde ich mal 8,- EUR investieren und bei Schwacke die Daten eingeben. Daran orientieren sich die Gutachter und Versicherer im Schadensfall.


    Dem Gutachter und dem Versicherer ist es relativ egal, ob Du ein Gleichwertiges Auto bekommst, oder nicht. Es wird nur der Zeitwert taxiert und ausgezahlt.


    Allerdings ist der Wertverlust innerhalb der ersten 2 Jahre bei jedem Auto massiv hoch, ich habe für meinen auch weniger als 50% bezahlt.

  • Wenn man sein Auto finanziert wird sowas teilweise angeboten. Ich hatte da schon Angebote (Santander) wo die bis 5 Jahre nach Kauf den VOLLEN!!! Kaufpreis erstattet hätten. Sollte dann im Monat 25 Euro extra kosten.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • Ja ... bei Vollkasko, d. h. selbstverschuldeten Unfall ... schrieb ich ja.


    Betrifft den TE ja nicht, da er nicht Schuld war. Und bei Haftpflichtschaden zahle ich ja nicht mehr, nur damit mein Unfallgegner seinen vollen Kaufpreis zurückbekommt.
    Das ist halt blöd geregelt.


    Der Tipp mit eigenem Gutachter (die Wahl hat man ja) ist immer richtig, denn der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird m. E. immer versuchen den Wiederbeschaffungswert zu niedrig oder den Restwert zu hoch anzusetzen ... das ist ja bares Geld, was die Versicherung spart.

  • Prinzipiell kann man sich von seinem Auto ein Wertgutachten machen lassen. (vor dem Unfall)
    Wenn dann zeitnah was passiert, bekommst Du das Geld, was im Wertgutachten steht.


    Aber das wird sich eher bei einem Oldtimer lohnen, wo der ideelle Preis stabil bleibt und der rechnerische Zeitwert gegen null geht.


    Gruß Horst

    Alt und Grau wird alles von allein und die letzte Kiste ist sowieso Schwarz.

  • Ja ... bei Vollkasko, d. h. selbstverschuldeten Unfall ... schrieb ich ja.

    Ich rede nicht von einer Vollkaskoversicherung, sondern von einer extra Versicherung die vom Finanzierer angeboten wird.
    Man bekommt bei einem Totalschaden innerhalb von 5 Jahren den vollen Kaufpreis zurück. Habe auch extra noch einmal nachgefragt, weil mir das komisch vorgekommen ist. Ist nach 4 Jahren und 11 Monaten mein Auto mit 250.000 km Schrott, bekomme ich den vollen Kaufpreis ausgezahlt. Hatte mir aber auch das Kleingedruckte nicht durchgelesen, da nicht abgeschlossen.

    Insignia B Country Tourer

    2,0 L Diesel, 170 PS, Handschalter, 4x4, BJ 2018 :thumbsup:

  • erst einmal mein Beileid! Es gibt bei Versicherungen im Falle eines Totalschadens immer noch den Wiederbeschaffungswert, nämlich dann wenn die Versicherung dir keinen in deiner Ausstattung auf dem Markt auftreiben kann. Die Versicherung muss dir beweisen, das du für dieses Geld auch einen gleichwertigen bekommst und auf eine andere Marke ausweichen, bist du schon mal gar nicht verpflichtet. Auch mein Rat, ohne lange zu fackeln, gleich zu RA!
    Bei mir war es ähnlich, einen Jeep geschrottet, der Gutachter gab 14.200 € für das 6 Jahre alte Auto nach Schwacke und gab mir auch gleich ein Fahrzeugangebot ab. Nur hatte der keinen DPF und hatte mehr km runter, sodass ich solange stritt bis ich einen in gleicher Ausstattung mit DPF und nur den 30.000 km bekommen habe. Gekostet hat das am Ende die Versicherung 15.600 €.