Beiträge von Dave1972

    So ist das Leben, einer findet etwas toll und der andere nicht. Der eine kommt in jede Lücke und der andere hat halt etwas Probleme. Kommt natürlich auch immer auf die Wohnsituation an. Früher in Berlin habe ich auch wie ein junger Gott eingespart. Schließlich überlegt man sich 3x ob man vielleicht 500m weiter zur nächsten freien Lücke fährt. Heute ist das auch alles kein Problem, aber manchmal muss ich dann schon noch einmal neu ansetzen. Und den Assistenten nehme ich nur aus "Spaß", wenn ich mal Langeweile habe.

    Warum sollte das auch für Altverträge gelten, wenn es keine Richterliche Entscheidung, also ein Grundsatzurteil ist? Auf den Gedanken wäre ICH nie gekommen. Man hat schließlich ein Vertrag VOR dem 01.01.2022 abgeschlossen und das kann der Gesetzgeber nicht so einfach ändern, weil es auch in Deutschland einen Vertrauensschutz gibt. Wie gesagt, es gibt Ausnahmen. Dann hat aber normalerweise ein Gericht seine Finger in der Entscheidung gehabt und die rechtliche Geschichte war vorher eine falsche.

    Und man hätte auch vorher mal lesen können, und die Leute hier nicht erst verrückt machen. Ging ja jetzt auch ganz einfach.

    er evtl. übernimmt der Händler bei dem das Fzg gekauft wurde die 40%. Fragen kostet nichts zumal das Fahrzeug ja 3 Monate, laut Käufer, beim FOH stand.

    Das wäre vermutlich auch der Punkt bei dem eine Rechtschutzversicherung Möglichkeiten sieht, was als finale Option in Betracht gezogen werden kann, oder wenn der FOH Mitglied in der Innung ist wäre dann die Schiedsstelle eine weitere Möglichkeit.

    Was soll eine Rechtschutzversicherung/Schiedsstelle hier machen? Das halbe Jahr nach Kauf IN 2021 ist vorbei. Somit ist die Lage eindeutig. Der Käufer ist in der Pflicht etwas zu beweisen. Am Ende soll der Verkäufer (FOH) einen Kulanzantrag für den Rest außerhalb der Garantie stellen. Wenn der negativ ausfällt, einfach noch einmal persönlich bei der Hotline anrufen und seinen Unmut äußern. Normalerweise geht dann schon etwas. Aber am Ende ist und bleibt es halt "nur" Kulanz, oder ein Beweis ist möglich.

    Hallo, dumm gelaufen. Aber ob du das einsiehst oder nicht, wird den FOH wahrscheinlich kaum interessieren. Oder du kannst halt beweisen, dass der Wagen dieses "Fehler" der zum Totalschaden geführt hat, schon vor dem Kauf hatte.

    Ansonsten kann man noch bei Opel einen Kulanzantrag stellen. Vielleicht geht ja da auch noch was und die übernehmen die Differenz.

    Ich drücke die Daumen.

    Dave1972


    Bitte verlinke doch mal die Quelle, der du die 100 km/h entnimmst.

    OK, ich muss mich entschuldigen. Habe heute früh eine Zahl zuviel gelesen. Ab 10 Km/h Aufprallgeschwindigkeit. War denn die Aufprallgeschwindigkeit so hoch?

    Aber trotzdem würde ich das mit der Versicherung erst einmal klären und deshalb bestimmt nicht sofort einen Anwalt einschalten. Man kann auch gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.