Da hast du etwas missverstanden, es geht darum, ob bei Abschaltung der Start/Stop Funktion mit dem Kabel eine geöffnete Haube vorgetäuscht wird auch der Fußgängerschutz evtl, deaktiviert wird, was natürlich bei der Start/Stop Taste garnicht in Verbindung steht.
Was mich interessiert ist, in wieweit der Fußgängerschutz überhaupt vorhanden sein muss.
Soweit ich nach kurzer recherche sagen kann ist seit 2010 ein erweiterter Aufpralltest bei Crashtests pflicht, den es zu erfüllen gilt. Wie die Hersteller diese Vorgaben einhalten ist deren sache, aber das angebrachte System ist als Teil der ABE des Fahrzeugs natürlich pflicht.