Beiträge von ackerpower

    Der Schlauch könnte im Knick der Heckklappe (Durchführung) gerissen sein. Dann läuft dir Wasser in der D-Säule herunter und du hast irgendwann Folgeschäden an Steuergeräten oder anderen Stellen, wo das Wasser hinläuft. Schau mal, ob du nach Abnehmen der Seitenverkleidungen im Laderaum irgendwo schon leicht feuchte Dämmungselemente vorfindest.

    Das wären allerdings Entscheidungen des Erstbesitzers gewesen, die sich unserer Kenntnis entziehen. Wir wissen nur, dass für den Wagen bei EZ 28.06.2019 eine Preisliste galt, wo das Bose-Soundsystem noch Bestandteil des Serienumfangs war. Da der gute Mann oder die Frau vielleicht keinen Wert darauf legte, hat er/sie das Notlaufrad mitbestellt und den Entfall des Soundsystems (ohne preislichen Vorteil) in Kauf genommen. Ob er/sie darüber tatsächlich aufgeklärt wurde oder ob es aufgrund eines Beratungsfehlers zu einer bösen Überraschung kam, fällt mangels Kenntnis über den Ablauf ebenfalls ins Reich der Spekulationen. Wäre aber spannend, die Geschichte zu wissen. 8)

    Man nennt es auch Quick Heat System, genaugenommen.

    Nein, genaugenommen ist diese pauschale Aussage falsch. Die Taste für die Defrosterfunktion hat erstmal nichts mit dem Quickheat Schnellheizsystem zu tun (um den Terminus mal korrekt zu benutzen, genaugenommen ;)). Mit der gemäß Bedienungsanleitung so genannten Entfeuchtungs- und Enteisungsfunktion richtet man den Luftstrom auf die Windschutzscheibe und schaltet das Gebläse auf eine hohe Stufe (beim Insignia-B bedeutet das nicht zwingend die HÖCHSTE Stufe. Ist in den Voreinstellungen die Gebläsestärke auf "mittel" gewählt, kann man das Lüftergebläse noch immer um zwei Stufen erhöhen). Wenn (!) zusätzlich das Quickheat Schnellheizsystem verbaut ist, schaltet sich diese elektrische Zusatzheizung bei maximaler Temperaturwahl dazu, um den Innenraum schneller zu erwärmen.


    Das ist eine Sonderausstattung.

    Und auch diese Aussage zeugt leider nur von Halbwissen. Das Quickheat Schnellheizsystem wird zwar in den Preislisten als Zusatzoption (RPO-Code C32) für Benzinmotoren angeboten, war bei den Dieselmotoren jedoch immer serienmäßig. Der Themenstarter spricht von einem 170 PS-Diesel, also hat er den Zuheizer drin (es sei denn, er hätte eine Standheizung ab Werk, denn ab Werk gab es Zusatzheizer und Standheizung nicht in Kombination).

    Wenn der Besteller das gewollt hätte, hätte er sich das Notrad hinterher auch einzeln gekaufen können, so wie ich es bei meinem Insignia auch gemacht habe.

    Wäre also nicht auf Opel angekommen.

    Stimmt! Zumal es bei Entfall des Bose-Soundsystems keinen Minderpreis gab, wenn es laut Preisliste ein Modell war, wo es eigentlich zum Serienumfang gehörte. Selbst wenn ich keinen Wert auf das Bose-Soundsystem gelegt hätte: Es ohne Preisvorteil einfach entfallen zu lassen, halte ich nicht für besonders schlau.

    Da haben wir die Erklärung, wie ich es als eine von mehreren Möglichkeiten geschrieben habe: RPO-Code RV9 (17"-Notlaufrad) wurde vom Käufer mitbestellt und die Preisliste (egal welche für das Modelljahr) verrät, dass eine Kombination mit dem Bose-Soundsystem nicht möglich ist. Da es aber für den Ultimate 120 dennoch bestellbar war, würde dies automatisch zum Entfall des Soundsystems führen, selbst wenn es für ihn serienmäßig gewesen wäre.

    Es ist schade, weil eigentlich nur der Subwoofer das Problem ist. Digitaler Signalprozessor, die besseren Lautsprecher an den sonstigen Stellen hätte man ja dennoch verbauen können. Zudem ist der Subwoofer herausnehmbar, wenn man z.B. auf einer langen Fahrt doch lieber ein Reserverad mitnehmen möchte, d.h. es wäre zwar von der Werkslogistik her aufwendiger, aber nicht unmöglich gewesen, das Fahrzeug mit beidem auszustatten, also den Subwoofer beizulegen.

    Dem Kürzel nach könnte es tatsächlich ein Ultimate 120 Jahre sein, ABER: Du verrätst uns weder ein Erstzulassungsdatum, noch die Fahrgestellnummer noch unter welcher Modellbezeichnung bzw. Ausstattungslinie dir der Wagen angeboten bzw. verkauft wurde. Wo hast du ihn gekauft: Bei Opel oder anderswo? Wir können hier doch keinen Kaffeesatz lesen oder in eine Glaskugel gucken.
    Außerdem war das Bose-Soundsystem beim Ultimate 120 Jahre NICHT immer serienmäßig, siehe die Preislisten vom 26.06.2019 sowie vom 30.09.2019 und vom 21.11.2019 (UQA nicht mehr serienmäßig, sondern Bestandteil des aufpreispflichtigen Sound-Pakets 9T9). Aber da wir auch nicht wissen, nach welcher Preisliste dein Fahrzeug ursprünglich bestellt wurde, ist auch dies nur ein munteres "Rate mal mit Rosenthal"

    Ist dein Fahrzeug mit einem 17"-Notlaufrad RV9 ausgestattet? Das war für den Ultimate 120 Jahre laut den Preislisten für dieses Modell als Option bestellbar - keine Ahnung, ob dies zu einem Entfall des Bose-Soundsystems führen könnte?

    Wurde dein Fahrzeug für den deutschen Markt gebaut? Der Mokka-A Ultimate eines Bekannten hatte z.B. kein Xenon-Licht, obwohl dies für deutsche Modelle zu dem Zeitpunkt Standard war. Es war sogar auf dem Verkaufsschild angegeben (aber nicht explizit im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag aufgeführt, daher kein Rechtsanspruch). Der Verkäufer hat es ehrlich nicht gemerkt, mein Bekannter auch nicht, bis ich ihn darauf ansprach. Aufklärung: Der Händler hatte mehrere Fahrzeuge im Paket aus Frankreich zugekauft und nicht aufgepasst. Nach Eingabe des Modells listete die Verkaufssoftware die Ausstattung für den deutschen Markt auf. Tja, dumm gelaufen. Eine aufrichtige Entschuldigung, Osram Night Breaker kostenlos nachgerüstet, einen großzügigen Wartungsgutschein als Entschädigung und der erste Ärger oder Geruch von absichtlichem Betrug waren verflogen.

    Am wahrscheinlichsten halte ich den Ansatz, dass du schlicht die falsche Preisliste für deine Vermutung herangezogen hast, du müsstest ein Bose-Soundpaket drinhaben.

    OTA-Software-Updates gibt es für den Wagen nicht mehr, da so ziemlich alle Server, die den Insignia-B mit irgendwas versorgt haben (z.B. Echtzeitverkehrsdaten; Navikartenupdates) abgeschaltet wurden.

    WLAN-Funktion: Wenn du an deinem Handy einen Hotspot aktiviert (oder einen mobilen Hotspot im Fahrzeug deponiert) hattest, konnte sich das Auto per WLAN damit verbinden und über das Internet des Handys/Hotspots die vorstehend genannten Daten abrufen und dem Entertainmentsystem zur Verfügung stellen.
    Bei größeren Kartenupdates habe ich das WLAN des heimischen Routers genutzt (Auto konnte zum Glück in dessen Reichweite geparkt werden). Angesichts des heute meist üblichen Inklusivdatenvolumens ist das aber nicht mehr nötig (und leider eben auch technisch nicht mehr möglich).
    Eine Bedienungsanleitung zum Fahrzeug bzw. zum verbauten Infotainment-System hast du aber schon bekommen, oder? Denn dort hättest du es auch selbst nachlesen können.
    Sonst lade sie dir mal aus dem Internet herunter, z.B. bei https://www.opel-team-niedersachsen.de/insignia-b-01.html oder https://www.opel-infos.de/service/betriebsanleitungen.html
    (Über die Fahrgestellnummer findest du das richtige Modelljahr heraus, damit du auch die richtige Version nimmst.)

    Tempomat: Ich kaue dir das jetzt nicht nochmal im Detail durch, da wir es hier im Forum schon lange und breit diskutiert haben und viele von uns hier einfach keine Lust mehr haben auf ständige Wiederholungen (ist nicht gegen dich gerichtet, aber ist halt so).
    Kurzfassung: Nein, der Abstandsregeltempomat des Insignia-B kann, selbst wenn der Wagen mit Verkehrszeichenerkennung ausgestattet ist, grundsätzlich NICHT auf Tempolimits automatisch reagieren, d.h. diese in den Tempomaten übernehmen (egal ob mit oder ohne Bestätigung).
    Adaptiv bedeutet für den Insignia-B in 99,9% der Fälle, dass er das Tempo nur in Bezug auf den 3-stufig wählbaren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug anpasst.
    ABER: Es gibt hier im Forum ein paar ganz wenige Fahrer, wo diese Funktion tatsächlich DOCH vorhanden ist und auch funktioniert, d.h. eine Übernahme des erkannten Tempos möglich ist. Was bei diesen 0,1% Fahrzeugen nun anders ist und ob es nachrüstbar ist, konnten wir noch nicht abschließend feststellen.
    Eine große Bitte: Stelle Fragen zur adaptiven Temporeglerfunktion im bereits existierenden Thread, NICHT hier, da es sonst nur zu einer unnötigen Wiederholung führt.

    Siehe dort: Link 1 -> "Einführungsfahrzeug" - Seite 2 - Insignia B - Allgemeine Themen - Opel Insignia B Forum und der dort verlinkte relevante Thread: Link 2 -> Intelligenter adaptiver Geschwindigkeitsregler - Insignia B - Assistenzsysteme, Elektrik & Beleuchtung - Opel Insignia B Forum

    Mir ist nicht bekannt, dass die Verkehrszeichenerkennung von den Navidaten übersteuert würde oder parallel verlaufende Straßen zu falschen Anzeigen führen. Das habe ich noch nirgendwo auf 115 tkm Fahrleistung mit meinem Insignia erlebt. Was bei mir vereinzelt vorkommt, ist dass ein Verkehrszeichen erkannt wird, was nicht zu meiner Route gehört, sondern zu einer schräg abknickenden Straße (z.B. ein verkehrsberuhigter Bereich, obwohl ich der Straße mit Tempo 30 weiter folge). Das ist aber eben nicht ganz zu vermeiden, da die Kamera zwar das Schild für die schräg rechts vor mir beginnende Spielstraße sieht, aber nicht weiß, dass es nicht für mich gilt, der einem Linksbogen folgt. Das ärgert mich ehrlich gesagt auch nicht, da ich mir a) der Grenzen des Systems bewusst bin und b) der Insignia zum Glück nicht bei überschreiten der (falsch erkannten) Geschwindigkeit gleich blinkt und piepst.


    Was du haben bzw. wonach du fragen musst, ob dein Auto ihn hat, ist der RPO-Code „UVX“, nur dann ist neben der Frontkamera auch der Sensor für die Verkehrszeichenerkennung verbaut.

    Allerdings gibt es auch noch die sogenannte "Kettengewährleistung": D.h. habe ich zu einer Reparatur etwas dazubezahlt (z.B. 10% Eigenanteil auf das Material bei der CarGarantie) beginnt zunächst ein ganz normaler 2-jähriger Gewährleistungszeitraum. Geht das eingebaute Ersatzteil vor Ablauf dieser Zeit kaputt, muss der Händler es im Rahmen der Gewährleistung ersetzen - soweit normal. Meines Wissens nach erwächst dann aber aus diesem erneuten Ersatz (auch ohne erneute Zuzahlung) wiederum ein neuer Gewährleistungsanspruch auf das zum wiederholten Mal ausgetauschte Bauteil - die Kettengewährleistung.

    Zur Garantie oder Kulanz: Wird ein Bauteil allein auf Garantie oder Kulanz getauscht, z.B. eine Woche vor Ablauf des Garantiezeitraums und geht es dann bereits einen Tag nach Ablauf der Garantie erneut kaputt, besteht zwar rein rechtlich auf den ersten Blick gesehen kein Anspruch mehr gegen den Verkäufer/Hersteller, doch man könnte auch argumentieren, dass sich der angestrebte Reparaturerfolg nie wirklich eingestellt hatte und der ursprüngliche Mangel fortbesteht. Meistens würde bei solch einer extrem kurzen Dauer der angeblichen Mängelbehebung auf Kulanz nachgebessert.

    Wobei: In den ersten zwei Jahren eines Neuwagens fallen ja Gewährleistung und Garantie zeitlich aufeinander. Der Hauptunterschied besteht ja im Wesentlichen darin, dass bei der Garantie nach 12 Monaten keine Beweislastumkehr eintritt. Gemäß dem Prinzip der Kettengewährleistung müsste sich auch ohne Zuzahlung zumindest auf das ersetzte Bauteil ein neuer Gewährleistungsanspruch ergeben, denn ich habe ja für das gesamte Auto ursprünglich etwas bezahlt. Meist läuft das aber deshalb ins Leere, weil der Händler eben nicht im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung den Mangel kostenfrei behebt, sondern als Garantieleistung des Herstellers (Als Beispiel die übliche Vorgehensweise, wenn du mit einem defekten Neugerät, sagen wir ein Kaffeevollautomat, nach 11 Monaten zum MediaMarkt gehst: "Dafür haben Sie ja Garantie, wenden Sie sich am besten direkt an den Hersteller!" - NEIN! So würde nämlich kein neuer Gewährleistungsanspruch entstehen.)

    Das wäre eigentlich eine schöne Themenstellung für den Prüfungsaufsatz eines angehenden Juristen, welche Ansprüche vorrangig sind und wie ich mich als Verbraucher am besten verhalte. Meine Einschätzung: Da die Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht ist, ist diese als vorrangig anzusehen und zu beanspruchen. Garantien sind meist freiwillige, zusätzliche oder erweiterte Leistungen. Als Verbraucher müsste ich also ausdrücklich zunächst den Händler im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch nehmen und falls sich zusätzliche Garantieleistungen ergeben, dann erst diese als Ergänzung beanspruchen.

    Sorry für den Ausflug ins Gewährleistungsrecht...

    Für HVO100 hat der F20DVH/LSQ keine Freigabe (hat übrigens kein Dieselmotor im Insignia-B). Ich kann mir aber ebenfalls nicht erklären, was der HVO100-Diesel dem Motor bzw. Kraftstoffsystem anhaben könnte.


    Ich sehe nur Vorteile in Bezug auf Zündwilligkeit, sauberer/ruhigerer Verbrennung, weniger Ablagerungen, weniger Eintrag ins Motoröl...


    Ich habe bisher keine durchgängige Betankung mit HVO100 erreicht, da es das in meiner Region in RLP nicht gibt. Wenn mich längere Fahrten an HVO100-Tankstellen führen, nutze ich es immer so gut es geht (wenn planbar, dann versuche ich mit möglichst leerem Tank anzukommen für ein hohes Tankvolumen). Jedenfalls ist mein Verbrauch dann nochmals etwas geringer als er beim Einsatz von Ultimate-Diesel im Vergleich zum Standard-Diesel bereits ist.

    Warum sollte das denn Relevant sein? Du kannst es auch vor einer HU ausschalten und ich habe noch nie erlebt, dass der Prüfer das Display einschaltet. Was will er da auch Prüfen? Alles was wichtig und HU Relevant ist, wird dir im Fahrer Display angezeigt. ;)

    Das der Gedanke aufkommen kann, ist nicht ganz von der Hand zu weisen, denn darüber können die Assistenzsysteme gesteuert werden, wie Bremseingriff bei Fußgängererkennung, etc. Zwar können die Systeme darüber immer nur bis zum nächsten Einschalten der Zündung beeinflusst werden und gehen dann wieder in den Standard zurück, doch dass diese Steuerungsmöglichkeiten ohne Display gar nicht mehr möglich sind, lässt in einem doch die Frage aufkommen, ob bei einer künftigen Verschärfung der Prüfkriterien für elektronische Systeme Probleme entstehen können.


    Es mag also Stand heute noch keine Folgen haben, aber einen Zusammenhang zu sehen bzw. zu hinterfragen ist nicht gänzlich aus der Luft gegriffen.