Beiträge von ackerpower

    Da hinkt meiner Meinung nach ehrlich gesagt wenig:
    Buick ist GM, wie seinerzeit Opel ebenfalls. Dann änderten sich bei Opel die Besitzverhältnisse, bei Buick jedoch nicht.
    Während der Insignia für PSA/Stellantis nur noch als ein lästiges Legacy-Modell angesehen wurde (also eine unbeliebte "Erbschaft" oder offen gesagt Altlast wegen Plattform-Lizenzen, OnStar, etc.), ist der Buick Regal immer noch ein (auf dem US-Markt mittlerweile ehemaliges, in China noch aktuelles) Modell innerhalb des GM-Verbunds.
    Opel wird wahrscheinlich nicht frei bei den Zuliefern einkaufen, sondern unter der Führung von Stellantis vermutlich Vorgaben haben, wie sie den Insignia gekonnt aus dem Markt steuern.

    Ob sich Stellantis aus Märkten zurückzieht, dürfte für die Insignia-spezifische Problematik keine Erklärung sein. Solange sie Opel nicht komplett aufgeben, werden sie Opel für den deutschen bzw. europäischen Markt auch nutzen. Die neueren Modelle aus der PSA-/Stellantis-Ära stehen ja auch besser da (unabhängig davon, ob sie objektiv auch tatsächlich besser sind).

    Leider ist es nicht allein auf Opel, Stellantis oder die Automobilbranche allgemein beschränkt: Meine Frau und ich haben beide e-Bikes von Cube und wollten bei ihr einen kleinen dezenten Außenspiegel am linken Lenkerende nachrüsten, wie ich ihn bei der Auslieferung noch bekommen habe. Seit 12 Wochen warten wir auf die Lieferung des bestellten Spiegels vom "hauseigenen" Zubehörlieferanten ACID - da sind keine Chips, keine seltenen Erden oder sonstwie hochtechnologische Teile verbaut, dennoch verschiebt sich die Lieferung an den Händler Woche um Woche. Auch der Upgrade-Scheinwerfer mit Fernlichtfunktion (ja: StVZO-konforme Ausführung) kam für mein Bike erst mit wochenlanger Verspätung nach der Übernahme des Fahrrads an.

    Ich halte die Aussage von Opel für völligen Quatsch bzw. widersprüchlich. Nach meinem Verständnis ist das OV0401547-A20 genau das: ein OV0401547 SAE 0W-20 Motoröl, welches für Benziner und Dieselmotoren geeignet ist. Also das eine ist mit dem anderen meiner Meinung nach identisch bzw. die eine Angabe erfüllt die andere. Ich benutze z.B. das Top Tec 6600 0W-20 von Liqui Moly (zuvor auch mal das Castrol Edge C5 0W-20).


    Das OV0401547 gibt es in mehreren Viskositäten, aber der Zusatz -A20 spezifiziert eben die geforderte SAE 0W-20.


    Wenn jemand mit seriösen Quellen etwas anderes belegen kann, mag er mich bitte gerne korrigieren.

    Wie heißt es so schön: „Es kommt darauf an.“


    Beispiel: Ölverlust wird 2 Wochen vor Ablauf der Garantie/Gewährleistung entdeckt. Irgendein Deckel samt Dichtung wird kostenlos getauscht. 4 Wochen ist Ruhe, dann wird nach Ablauf der Garantie/Gewährleistung an gleicher Stelle ein neues Leck festgestellt.


    Der erste Ansatz:

    Es kommt darauf an, wie die Reparatur offiziell auf dem Auftrag deklariert wird: Wird ein Bauteil im Rahmen der Gewährleistung ersetzt, dann entsteht damit meist ein neuer Gewährleistungszeitraum („Kettengewährleistung“), wenn der Händler damit seine Mängelbeseitigungspflicht anerkennt (aber natürlich nur in Bezug auf das getauschte Teil, nicht auf das gesamte Fahrzeug).


    Wird etwas dagegen nur aus reiner Kulanz übernommen, also ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, löst dies auch keinen neuen Gewährleistungszeitraum aus. Dann kann man höchstens versuchen zu erklären, dass der Reparaturversuch gescheitert ist und die Ursache nicht behoben wurde, der ursprüngliche Nachbesserungsanspruch also gar nicht hat erfüllt wurde und somit unverändert besteht.


    Ein anderer Ansatz ist, ob du etwas bezahlen musstest:

    Wenn du an den Kosten nicht beteiligt wirst, muss der Händler theoretisch nur bis zum Ablauf der Garantie geradestehen, also notfalls nur 1 Tag.


    Musstest du jedoch einen Eigenanteil leisten und wenn es nur 1 Cent ist, dann entsteht daraus ein neuer Gewährleistungsanspruch ab Rechnungsdatum (eventuell auch abweichend vom Leistungsdatum; Achtung: Ich bin kein Jurist!).


    Es entscheiden am Ende also immer die Umstände des Einzelfalls, notfalls durch Urteil nach einem Rechtsstreit.


    Ein Beispiel von meinem Fahrzeug (nach meinem aktuellen Verständnis): Ich bekam nach Ablauf der Gewährleistung einen neuen Turbolader und Motor zulasten der CarGarantie eingebaut. Bis 50 tkm hätte ich nichts zuzahlen müssen. Doch da ich kurz vor 60 tkm stand, musste ich mich mit 10% am Material beteiligen. Nun sieht es so aus, als muss der Turbolader knapp vor Ablauf von weiteren 24 Monaten erneut ausgetauscht werden.

    Hier müsste ein Gewährleistungsfall vorliegen: Ich habe damals zugezahlt und damit entstand ein Gewährleistungsanspruch auf den neuen Turbolader. Und wenn er nun im Rahmen von diesem neuen Gewährleistungszeitraum erneut ausgetauscht wird, müsste ein weiterer Gewährleistungszeitraum auf das Bauteil entstehen, WENN der Vorgang nachweislich als Gewährleistungsauftrag abgewickelt wird („Kettengewährleistung“).


    Wäre der Turbolader im Rahmen der CarGarantie vor Erreichen der 50 tkm-Grenze für mich kostenlos ersetzt worden, weiß ich nicht, ob ich heute einen Anspruch auf erneutes kostenloses Austauschen wegen Defekt hätte. Wahrscheinlich müsste ich dann die CarGarantie erneut in Anspruch nehmen und müsste auf den neuen Fall der Laufleistung wegen nun 60% zum Material zuzahlen.


    Nachtrag:

    Ein Haken bleibt natürlich noch: Die sogenannte Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht nach 12 Monaten gemäß § 477 BGB. D.h. erkennt der Händler den Mangel nicht von sich aus an, müsste ich auf meine Kosten nachweisen, dass der Mangel theoretisch bereits zu Beginn vorhanden war, z.B. weil minderwertiges Material verwendet wurde, ein konstruktionsbedingt vorzeitiges Versagen des Bauteils vorliegt, bei der Montage Fehler gemacht wurden, etc.

    Willkommen in unserem Forum!

    Leider muss ich dich damit begrüßen, doch bitte, wie in anderen Foren ebenfalls üblich, die Suche zu benutzen, bevor man einen neuen Thread startet.

    Mit "Navi Update" (ja, tatsächlich: so einfach ist das... ;) ) findet man z.B. das hier:


    Dann müssen die User hier nicht alles extra nur für dich erneut schreiben. Wenn dann immer noch eine Frage offen bleibt, kannst du sie dort stellen und erreichst Leute, die sich mit dem Thema bereits befasst haben. So gewinnen alle!

    Wollte noch meinen Beitrag leisten, auch wenn ich in ein paar Monaten bereits zur zweiten HU/AU antreten muss - hier jetzt erstmal noch das Ergebnis der ersten HU/AU aus Oktober 2023:
    Motor: F20DVH (LSQ)

    EZ/MY: 10/2020 MY 2021 (A)

    Abgasnorm: Euro 6d (36AP)

    Laufleistung in km: 65.395

    Nutzung: gemischt

    Nutzung in %: BAB/Landstr./Stadt 50/30/20

    Fahrweise: mal sportlich, mal schonend

    Diesel: Standard B7 im Wechsel mit Ultimate Diesel (alle 3 Monate)

    Bestanden ja/nein: ja

    Ursache bei nicht bestanden: nicht zutreffend

    Allgemeine Info: Messung der Partikelzahl bei Messung 1 mit 824 UPM Leerlaufdrehzahl 0,0 - Auswertung Partikelanzahl Mittelwert 0,0 mit Hella Gutmann HG4

    Ich würde dir zur Optimierung der Innenraumgeräusche noch den Artikel aus dem hier verlinkten Thread empfehlen. Das alleine ist zwar kein "Gamechanger", aber mit relativ wenig Aufwand und überschaubaren Kosten holst du damit schon eine spürbare Verbesserung raus (mal abgesehen von der optischen und haptischen Aufwertung).

    Erfahrungsbericht "Komfort-Set" - Kurzfazit vorab: Klare Empfehlung trotz kleinen Mängeln - Insignia B - Interieur - Opel Insignia B Forum