Beiträge von Joewy

    Meiner steht biem Händler und wird nun für mich vorbereitet. Winterreifen werden aufgezogen, nochmals alles poliert, Lackschutzfolie an der Ladekante sowie die beleuchtete LED-Einstiegsleisten werden angebracht.
    Da ich während der Woche kaum Zeit habe, wird das Schätzchen am nächsten Samstag übergeben.


    Berichte folgen...

    Ok ich geb's auch auf. Ich brauch kein Strom für mein Mobile, das bekommt es jede Nacht. Zudem ist mir die Navigationsansage piep egal. Hab noch nie Navigationsansagen benutzt und werd das auch in Zukunft net tun. Ich will aber Android Car nutzen und das geht net über Bluetooth!
    Deswegen kauf ich mir den USB-Hub der ja zu funktionieren scheint und gut ist.

    Hier noch ein interessanter Bericht:


    --> http://www.iww.de/asr/archiv/w…n-vor-auslieferung-f20311
    Schaden noch im Werk oder auf dem Transport entstanden


    Die Rechtsprechung unterscheidet bekanntlich nicht nur zwischen „gebraucht“ und „neu“, sie kennt auch noch „fabrikneu“, quasi als „neu de luxe“. Ein Kriterium dafür ist, dass das Fahrzeug vor Auslieferung nicht beschädigt und wieder instand gesetzt wurde. Allerdings hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit streng differenziert:

    • Ist ein Schaden im Werk eingetreten und wurde er dort beseitigt, sollte das die Fabrikneuheit nicht in Frage stellen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.6.1980, Az: VIII ZR 185/79, DB 1980, 1836).


    • Ist der Schaden außerhalb des Werks entstanden und wurde er auch außerhalb beseitigt, ist die Fabrikneuheit dahin. Das ist auch offenbarungspflichtig, weil der Käufer, wenn er beim Kauf nichts Gegenteiliges gesagt bekommt, Fabrikneuheit erwarten kann.

    Für ordnungsgemäß beseitigte Schäden vor Verlassen des Werks war der Händler damit „fein raus“. Die Unterscheidung nach dem Schadensort wird aber in der Literatur heftig kritisiert. Dem Käufer sei egal, wo der Schaden passiert ist! Er will das unbeschädigte Auto. Die Folge sind „Aufweichungstendenzen“ in der Rechtsprechung:

    • Das Landgericht (LG) Bonn hat einem im Werk an Tür und Seitenwand nachlackierten Pkw die Fabrikneuheit abgesprochen (Urteil vom 26.9.2006, Az: 3 O 372/05; siehe Ausgabe 12/2007, Seite 1).


    • Das LG Duisburg hat dagegen die Neuwageneigenschaft bei einem Fahrzeug bejaht, dessen Motorhaube beim Transport beschädigt wurde. In diesem Fall hatte der Händler die Haube durch eine im selben Farbton lackierte eines anderen Neufahrzeugs ersetzt (Urteil vom 14.2.2003, Az: 7 S 207/02; Abruf-Nr. 050037).

    Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
    (https://anwaltauskunft.de/maga…che-rechte-kaeufer-haben/)


    Da es sich tatsächlich nur um einen kleinen Mangel handelt und die ganze Sache nachlackiert wurde, würde ich es vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass es sich nicht um einen Unfall sondern lediglich um Kratzer handelt. Die nachlackierte Motorhaube wird aber effektiv mittels einem Schichtdickenmessgerät andere Werte ausgeben als der Rest des Fahrzeuges.

    A2DP und Apple Car Play sind aber Äpfel und Birnen.Steck deinen Stick in die USB-SST und Musik laufen zu lassen und verbinde das Smartphone via Blauzahn und navigiere damit. Die Ansagen kannst du sowohl bei Apple Maps als auch bei Navigon und Google Maps via "Telefonanruf" einblenden lassen. Ist unabhängig von der Quelle deiner Audiodatei.

    Sorry komm nicht nach. Also das A2DP und Apple Car Play nicht das gleiche ist, ist mir klar. Aber entweder steh ich auf dem Schlauch oder ich check's nicht weil du die ganze Zeit Blauzahn schreibst. :)
    Ich will Android Auto auf dem Intellilink und dabei muss das Handy zwingend mit der USB-Buchse verbunden sein. Das funktioniert nicht mit der Bluetooth-Verbindung. Und andererseits möchte ich Musik vom USB-Stick. Da kommt mir nur der UBS-Hub in den Sinn...

    Teddy4you wie lange fährst du deine Fahrzeuge jeweils?
    Und verkaufst du diese selbst oder wieder zurück zum Fahrzeughändler deines Vertrauens?
    Ich habe noch nie Probleme mit den Sitzen gehabt. Ausser Rauchen mach ich alles im Fahrzeug. Essen, trinken und natürlich das wofür das Fahrzeug gebaut wurde, rumfahren. Deswegen nochmals meine Empfehlung: Keine Schonbezüge, das hat dein Insignia nicht verdient!

    Versteh das ebenfalls nicht. Schonbezüge sind doch für alte, verbrauchte Sitze. Zudem würde ich zum Sattler bevor ich irgend welche Sitzbezüge in so nen Wagen benützen würde.
    Aber Geschmack ist ja bekanntlich verschieden. ;)

    Bin gespannt was dein Autohaus sagt. Hoffe nicht, die verschweigen dir diese Geschichte. Zumal du dann eine nachlackierte Front hast und das wertmindernd ist.