Mir erschließt sich hier nicht ganz, wo du gg63 einen Sachmangel siehst?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache nicht die vereinbarte oder gesetzliche Beschaffenheit hat.
Du hast den Wagen ja gebraucht gekauft, ergo fand zuvor eine Besichtigung und hoffentlich auch eine Probefahrt statt.
Da somit die verbaute Frontscheibenheizung bekannt war, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung.