Deine Überschrift ist ja ein bisschen "Clickbait", das weiß'te schon, oder?
Dein Insignia befindet sich im 6. oder je nach Monat der Erstzulassung bereits im 7. Betriebsjahr. Da kann man schlecht behaupten, eine Sache sei "nach nicht mal 1 Jahr" kaputt gegangen.
Du weißt schon, dass du einen Gebrauchtwagen gekauft hast oder glaubst du, die von dir genannten Bauteile wären erst beim Kauf nagelneu eingebaut worden? 
Ok, jetzt mal weg von der irreführenden Überschrift. Klar, es ist mega ärgerlich, wenn Teile kurz nach dem Kauf defekt sind. Hier greift meiner Ansicht nach dein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch.
Der Händler muss seiner Sachmängelhaftung nachkommen und nachbessern. Der Anspruch kann bis zu 24 Monate betragen, wird aber häufig vertraglich auf 12 Monate begrenzt, was zulässig ist.
In diesen 12 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Die Ausrede "Verschleißteil" greift hier nicht. So gesehen wäre das ganze Auto ein alters- und laufleistungsbedingtes Verschleißteil. Aber mit dem Ausdruck sind Teile wie Bremsbeläge/-scheiben oder die Kupplung gemeint. Selbst bei einer Kupplung würde man bei einem Defekt wenige Monate nach dem Kauf eine bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhafte Beschaffenheit unterstellen.
Das z.B. die CarGarantie (hast du eine Anschlussgarantie?) in ihren Bedingungen manche Bauteile ausschließt, hat nichts mit der Sachmängelhaftung des Händlers zu tun. Also fordere die Nachbesserung zu seinen Lasten in Form der Reparatur ein.
Von Opel hast du bei dem Fahrzeugalter nichts mehr zu erwarten. Früher war Opel ziemlich kulant, aber seit PSA/Stellantis sind diese Zeiten definitiv vorbei, insbesondere bei einem Legacy-Modell, wie dem Insignia-B.
PS: Mein Beitrag stellt nur meine persönliche Rechtsauffassung aufgrund meiner laienhaften Rechercheergebnisse/Erfahrungen/Erinnerungen dar und ist ausdrücklich KEINE Rechtsberatung.