Beiträge von ackerpower

    Freut mich, dass du dein CoC auftreiben konntest.


    Der Unterschied dürfte darin begründet sein, dass du Automatik/Allrad und Sports Tourer fährst, während ich einen 6-Gang-Handschalter, Frontantrieb und Grand Sport habe. (Keine AHK, kein Schiebe- bzw. Panoramadach oder was du eventuell noch für Extras drin hast, die nennenswert das Gewicht hochtreiben.)

    Das Leergewicht steht doch in der ZB I unter Buchstabe G.


    Bei mir steht z.B. in der ZB I unter G 1.590 kg (was identisch ist mit der Angabe unter Ziffer 13 im CoC ("Masse in fahrbereitem Zustand").


    Allerdings weist das CoC noch einen weiteren Wert unter Ziffer 13.2 ("Tatsächliche Masse des Fahrzeugs") aus, der mit 1.657 kg interessanterweise sogar etwas höher ist.


    Wenn du nun DEINEN genauen Wert wissen möchtest, du ihn jedoch aus dem Wert eines anderen Forumusers ableiten möchtest, müsstest du die exakte Liste sämtlicher Ausstattungen inkl. RPO-Codes hier zur Verfügung stellen.


    Selbst Viertelmodelljahre können Änderungen in der Produktion, der Serienausstattung sowie Optionsliste mit sich bringen. Wenn dir eine Waage schon zu ungenau ist, wie verwertbar kann dann das Gewicht eines anderen Fahrzeugs sein, von dem nicht mal bekannt ist, ob es wirklich zu 100% mit deinem identisch ist?!


    Nicht unmöglich, aber schon eine ambitionierte Erwartung, ein wirklich identisches Fahrzeug hier zu finden. Viel Glück!

    Ich verstehe deine Frage nicht: Wenn du ganz allgemein wissen möchtest, was ein CoC beinhaltet oder wie es aussieht, dann Google doch einfach.


    Spezifisch für dein exaktes Fahrzeug wird dir irgendein ähnliches CoC ja eh nicht weiterhelfen, oder?


    Welche Info aus diesem Dokument möchtest du denn genau vorher wissen? Eingetragene alternativ zulässige Reifengrößen oder geht es dir um etwas anderes?


    Wenn du das Fahrzeug kaufen/verkaufen möchtest, benötigst du DEIN CoC ohnehin, da es für den Zulassungsvorgang verpflichtend ist. Also wenn du den Wagen nicht schon zugelassen hast und ihn behalten möchtest, bis du ihn verschrottest, dann kommst du nicht drumherum.


    Ich würde auch nur ungern anderen empfehlen, das persönliche CoC zur unbekannten Verwendung mal eben ins Internet hochzuladen oder irgendwie weiterzuverbreiten. Daher nochmal die Frage: Was genau ist der Grund deiner Frage, sonst eiern wir hier nur mit Vermutungen herum und können schlecht weiterhelfen.

    Mich hat es jetzt auch erwischt! Zunächst einmalig, dann sporadisch, jetzt dauerhaft: Nach dem Starten gehen die Sensoren erst ein paar Sekunden, dann kommt im Fahrerinfodisplay die Meldung:


    Aktion erforderlich

    Parksensoren verdeckt,

    siehe Betriebsanleitung


    Mal sehen, wann ich es schaffe, bei meiner Opel-Werkstatt vorbeizufahren.

    Weiß denn jemand zufällig, ob die Sensoren (oder damit im Zusammenhang stehende Steuergeräte) von der CarGarantie abgedeckt sind? (Bin unterwegs und habe die Bedingungen nicht zur Hand)

    Deine Überschrift ist ja ein bisschen "Clickbait", das weiß'te schon, oder?

    Dein Insignia befindet sich im 6. oder je nach Monat der Erstzulassung bereits im 7. Betriebsjahr. Da kann man schlecht behaupten, eine Sache sei "nach nicht mal 1 Jahr" kaputt gegangen.


    Du weißt schon, dass du einen Gebrauchtwagen gekauft hast oder glaubst du, die von dir genannten Bauteile wären erst beim Kauf nagelneu eingebaut worden? ;)


    Ok, jetzt mal weg von der irreführenden Überschrift. Klar, es ist mega ärgerlich, wenn Teile kurz nach dem Kauf defekt sind. Hier greift meiner Ansicht nach dein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch.


    Der Händler muss seiner Sachmängelhaftung nachkommen und nachbessern. Der Anspruch kann bis zu 24 Monate betragen, wird aber häufig vertraglich auf 12 Monate begrenzt, was zulässig ist.


    In diesen 12 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Die Ausrede "Verschleißteil" greift hier nicht. So gesehen wäre das ganze Auto ein alters- und laufleistungsbedingtes Verschleißteil. Aber mit dem Ausdruck sind Teile wie Bremsbeläge/-scheiben oder die Kupplung gemeint. Selbst bei einer Kupplung würde man bei einem Defekt wenige Monate nach dem Kauf eine bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhafte Beschaffenheit unterstellen.


    Das z.B. die CarGarantie (hast du eine Anschlussgarantie?) in ihren Bedingungen manche Bauteile ausschließt, hat nichts mit der Sachmängelhaftung des Händlers zu tun. Also fordere die Nachbesserung zu seinen Lasten in Form der Reparatur ein.


    Von Opel hast du bei dem Fahrzeugalter nichts mehr zu erwarten. Früher war Opel ziemlich kulant, aber seit PSA/Stellantis sind diese Zeiten definitiv vorbei, insbesondere bei einem Legacy-Modell, wie dem Insignia-B.


    PS: Mein Beitrag stellt nur meine persönliche Rechtsauffassung aufgrund meiner laienhaften Rechercheergebnisse/Erfahrungen/Erinnerungen dar und ist ausdrücklich KEINE Rechtsberatung.

    Das die Inspektion gemacht wird, die nach dem 6. Jahr fällig ist, wäre mir auch extrem wichtig. Wir haben bereits Mitte November hinter uns und der Wagen ist aus Dezember. Da gibt es nichts zu diskutieren, das sollte für eine ordentliche Übergabe beim Opel-Händler selbstverständlich sein, genauso wie HU/AU neu, wenn sie in 12 Tagen ohnehin fällig ist.


    Prüfe bei Abholung bitte gleich nach, ob tatsächlich ein noch nicht abgelaufenes Erste-Hilfe-Set drin ist. Das wird gerne übersehen und zeigt, wie gründlich die Werkstatt oder die Prüforganisation arbeitet.


    Dass es nur 12 Monate Garantie sind, ist etwas schade - könnte aber am Fahrzeugalter liegen. Kannst du sie denn auf eigene Kosten wenigstens verlängern? Die davon unabhängige gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt eigentlich 24 Monate, darf aber privaten Endverbrauchern gegenüber vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden - was steht in deinem Kaufvertrag?


    500 EUR Entgegenkommen ist ehrlich gesagt nicht viel, da die o.g. Punkte eigentlich Selbstverständlichkeiten sind.


    Ich wünsche dir dennoch viel Freude & lange gute Fahrt mit deinem Insignia.

    Die Laufleistung ist mit 11,5 tkm/Jahr relativ niedrig, grundsätzlich bewerte ich das positiv. Dennoch erscheinen mir 17,5 tEUR bei der gebotenen Ausstattung für ein Vorfaceliftmodell etwas hoch. Ich sage mit den folgenden Positionen NICHT, dass man sie haben muss (manches möchte man ja vielleicht sogar bewusst NICHT haben) - nur, was er halt auf den ersten Blick nicht hat, bei dem Preis aber durchaus zu bekommen ist (vielleicht nicht alles zusammen, aber einiges davon):


    Headup-Display, Bose-Soundsystem, adaptives Fahrwerk, Querverkehrwarner, elektrisch verstellbarer Massagesitz, Panoramadach, Sitzheizung hinten, Anhängerkupplung


    Die Farbe ist schön, da selten, die schwarzen Anbauteile sind auch schick. Beim Preis würde ich nachverhandeln und darauf achten, dass eine Anschlussgarantie vom Händler über mind. 24 Monate dabei ist (nicht bloß 12 Monate Gewährleistung).

    Eine etwas objektivere Einschätzung liefert mobile.de nach Eingabe der Fahrzeug- und Ausstattungsdetails (dazu startet man die Erstellung einer Verkaufsanzeige, schließt sie aber nicht ab) und bei mir gab es eine halbwegs faire (aber auch nur vorläufige) Bewertung bei der HUK Autowelt - da ich bisher keinen Verkauf durchgeführt habe, weiß ich nicht, wie der tatsächliche Ankaufpreis letztlich wirklich ausgefallen wäre.

    Dann wird das tatsächlich der Stecker für das 2. Horn sein. Die Doppeltonhupe wurde irgendwann weggespart (Entfeinerung nennt man das). Eine Zeitlang war das Anschlusskabel im Kabelsatz noch enthalten. Später wurden dann auch die überflüssig gewordenen Kabel samt Stecker aus dem Kabelsatz entfernt. Faceliftmodelle haben definitiv keine Kabel mehr dafür. Du könntest demnach noch ganz einfach die 2. Hupe ergänzen. Haben im Forum manche schon gemacht. Dazu bitte die Suchfunktion benutzen.