Nur wenn der Wagen ab 01.01.2022 gekauft wurde. Leider steht nirgends wann der Wagen gekauft wurde.
Aber evtl. übernimmt der Händler bei dem das Fzg gekauft wurde die 40%. Fragen kostet nichts zumal das Fahrzeug ja 3 Monate, laut Käufer, beim FOH stand.
Das wäre vermutlich auch der Punkt bei dem eine Rechtschutzversicherung Möglichkeiten sieht, was als finale Option in Betracht gezogen werden kann, oder wenn der FOH Mitglied in der Innung ist wäre dann die Schiedsstelle eine weitere Möglichkeit.