Beiträge von ackerpower

    Wenn du keine elektrischen Sitze hast, dann probiere mal aus was passiert, wenn du das automatische Abrufen der gespeicherten Daten im Infotainment deaktivierst. Wenn es dann immer noch so bleibt, könnte es sein, dass die Profilanzeige dauerhaft so ist. Es wäre interessant zu wissen, ob tatsächlich alle, die bestätigen, dass nach 3-maliger Nutzung des gleichen Schlüssels die Meldung verschwindet, auch elektrisch verstellbare Sitze haben. Also ich habe Memorysitze, doch mir ist noch nie aufgefallen, ob oder unter welchen Bedingungen die Fahrerprofil-Meldung verschwindet - wahrscheinlich fahren meine Frau und ich dafür zu häufig im Wechsel. Ich versuche aber in den nächsten Tagen bewusst darauf zu achten.


    PS: Sorry, wenn das mit dem „richtigen Lesen der Betriebsanleitung“ etwas zu forsch von mir formuliert war. Mich hatte die Aussage, die BA sage angeblich NICHTS dazu etwas getriggert (so Herausforderungen nehme ich immer gerne an ;) ) und habe mit dem Stichwort „Schlüssel“ das PDF der BA durchsucht und die gesuchte Info gefunden.

    Bei meinem (BJ 2019 MJ 2020) ist dies auch so, und im Handbuch steht auch nichts, das dies nur unter Bestimten umständen geschieht. Im Infodisplay/Tacho wird dies nicht angezeigt.

    Im Handbuch steht dazu nichts? Dann ließ dein Handbuch mal richtig! In der Betriebsanleitung des Insignia-B für das Modelljahr 2020 steht auf Seite 56 (beim MJ 2019,5 also ebenfalls noch VOR Facelift ist es übrigens Seite 55 und beim Facelift, also MJ 2021, steht es wortgleich auf Seite 57):


    "Außerdem

    zeigt eine Meldung im Fahrerinfodisplay

    die Fahrernummer an, die

    anhand des verwendeten Schlüssels

    erkannt wurde. Wenn die Zündung

    mehr als drei Mal mit dem gleichen

    Schlüssel eingeschaltet wurde, wird

    die Meldung erst wieder bei Verwendung

    eines anderen Schlüssels angezeigt.
    (...)
    Voraussetzung hierfür ist, dass
    Fahrerpersonalisierung und Autom.
    Abruf gespeich. Einstellungen in den
    persönlichen Einstellungen im Info-

    Display aktiviert sind.


    Diese Funktion kann in der Fahrzeug-
    personalisierung aktiviert oder deak-
    tiviert werden."


    Da diese Beschreibung aber im Kapitel "Sitze, Rückhaltesysteme" steht, könnte es sein, dass die Meldung des erkannten Schlüssels vom Vorhandensein des elektrisch verstellbaren Fahrersitzes mit Memoryfunktion abhängig ist.
    Demnach wäre die Frage: Kann die Meldung, welcher Schlüssel erkannt wurde, abprogrammiert werden? immer noch mit NEIN zu beantworten bzw. mit der Einschränkung: Ja, aber nur indirekt, nämlich als Folge, wenn man das automatischen Abrufen der gespeicherten persönlichen Einstellungen im Profil deaktiviert.

    Du hast dazu bereits einen Thread eröffnet. Wozu nun einen weiteren Thread? Die Suchfunktion hätte dir zu BEIDEN Fehlercodes schon längst weitergeholfen.

    Zum Fehlercode P1478 einfach mal "P1478" eingeben (Suchbereich auf "Alles" umstellen, falls es nicht schon voreingestellt ist). Dann entstehen auch nicht die immer gleichen Threads mit Fragen, die an anderer Stelle von engagierten Forumusern schon längst beantwortet wurden.

    Zum Fehlercode P11DC einfach mal "P11DC" eingeben (Suchbereich auf "Alles" umstellen, falls es nicht schon voreingestellt ist). Dann entstehen auch nicht die immer gleichen Threads mit Fragen, die an anderer Stelle von engagierten Forumusern schon längst beantwortet wurden.

    Höre ich mich irgendwie leicht "verschnupft" an? Ach ehrlich, woran würde man das nur merken?!

    Aber hey, lass mich das einfach mal FÜR DICH NOCHMALS heraussuchen...
    Link 1 -> P1478 Definition unklar - Insignia B - Motor, Getriebe & Auspuff - Opel Insignia B Forum

    Link 2 -> Nox Sensor 2 - Insignia B - Motor, Getriebe & Auspuff - Opel Insignia B Forum

    Die Suchfunktion kann dir weiterhelfen. Einfach mal P1478 eingeben (Suchbereich auf "Alles" umstellen, falls es nicht schon voreingestellt ist). Dann entstehen auch nicht die immer gleichen Threads mit Fragen, die an anderer Stelle von engagierten Forumusern schon längst beantwortet wurden.

    Freut mich, dass du dein CoC auftreiben konntest.


    Der Unterschied dürfte darin begründet sein, dass du Automatik/Allrad und Sports Tourer fährst, während ich einen 6-Gang-Handschalter, Frontantrieb und Grand Sport habe. (Keine AHK, kein Schiebe- bzw. Panoramadach oder was du eventuell noch für Extras drin hast, die nennenswert das Gewicht hochtreiben.)

    Das Leergewicht steht doch in der ZB I unter Buchstabe G.


    Bei mir steht z.B. in der ZB I unter G 1.590 kg (was identisch ist mit der Angabe unter Ziffer 13 im CoC ("Masse in fahrbereitem Zustand").


    Allerdings weist das CoC noch einen weiteren Wert unter Ziffer 13.2 ("Tatsächliche Masse des Fahrzeugs") aus, der mit 1.657 kg interessanterweise sogar etwas höher ist.


    Wenn du nun DEINEN genauen Wert wissen möchtest, du ihn jedoch aus dem Wert eines anderen Forumusers ableiten möchtest, müsstest du die exakte Liste sämtlicher Ausstattungen inkl. RPO-Codes hier zur Verfügung stellen.


    Selbst Viertelmodelljahre können Änderungen in der Produktion, der Serienausstattung sowie Optionsliste mit sich bringen. Wenn dir eine Waage schon zu ungenau ist, wie verwertbar kann dann das Gewicht eines anderen Fahrzeugs sein, von dem nicht mal bekannt ist, ob es wirklich zu 100% mit deinem identisch ist?!


    Nicht unmöglich, aber schon eine ambitionierte Erwartung, ein wirklich identisches Fahrzeug hier zu finden. Viel Glück!

    Ich verstehe deine Frage nicht: Wenn du ganz allgemein wissen möchtest, was ein CoC beinhaltet oder wie es aussieht, dann Google doch einfach.


    Spezifisch für dein exaktes Fahrzeug wird dir irgendein ähnliches CoC ja eh nicht weiterhelfen, oder?


    Welche Info aus diesem Dokument möchtest du denn genau vorher wissen? Eingetragene alternativ zulässige Reifengrößen oder geht es dir um etwas anderes?


    Wenn du das Fahrzeug kaufen/verkaufen möchtest, benötigst du DEIN CoC ohnehin, da es für den Zulassungsvorgang verpflichtend ist. Also wenn du den Wagen nicht schon zugelassen hast und ihn behalten möchtest, bis du ihn verschrottest, dann kommst du nicht drumherum.


    Ich würde auch nur ungern anderen empfehlen, das persönliche CoC zur unbekannten Verwendung mal eben ins Internet hochzuladen oder irgendwie weiterzuverbreiten. Daher nochmal die Frage: Was genau ist der Grund deiner Frage, sonst eiern wir hier nur mit Vermutungen herum und können schlecht weiterhelfen.

    Mich hat es jetzt auch erwischt! Zunächst einmalig, dann sporadisch, jetzt dauerhaft: Nach dem Starten gehen die Sensoren erst ein paar Sekunden, dann kommt im Fahrerinfodisplay die Meldung:


    Aktion erforderlich

    Parksensoren verdeckt,

    siehe Betriebsanleitung


    Mal sehen, wann ich es schaffe, bei meiner Opel-Werkstatt vorbeizufahren.

    Weiß denn jemand zufällig, ob die Sensoren (oder damit im Zusammenhang stehende Steuergeräte) von der CarGarantie abgedeckt sind? (Bin unterwegs und habe die Bedingungen nicht zur Hand)

    Deine Überschrift ist ja ein bisschen "Clickbait", das weiß'te schon, oder?

    Dein Insignia befindet sich im 6. oder je nach Monat der Erstzulassung bereits im 7. Betriebsjahr. Da kann man schlecht behaupten, eine Sache sei "nach nicht mal 1 Jahr" kaputt gegangen.


    Du weißt schon, dass du einen Gebrauchtwagen gekauft hast oder glaubst du, die von dir genannten Bauteile wären erst beim Kauf nagelneu eingebaut worden? ;)


    Ok, jetzt mal weg von der irreführenden Überschrift. Klar, es ist mega ärgerlich, wenn Teile kurz nach dem Kauf defekt sind. Hier greift meiner Ansicht nach dein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch.


    Der Händler muss seiner Sachmängelhaftung nachkommen und nachbessern. Der Anspruch kann bis zu 24 Monate betragen, wird aber häufig vertraglich auf 12 Monate begrenzt, was zulässig ist.


    In diesen 12 Monaten geht man davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Die Ausrede "Verschleißteil" greift hier nicht. So gesehen wäre das ganze Auto ein alters- und laufleistungsbedingtes Verschleißteil. Aber mit dem Ausdruck sind Teile wie Bremsbeläge/-scheiben oder die Kupplung gemeint. Selbst bei einer Kupplung würde man bei einem Defekt wenige Monate nach dem Kauf eine bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhafte Beschaffenheit unterstellen.


    Das z.B. die CarGarantie (hast du eine Anschlussgarantie?) in ihren Bedingungen manche Bauteile ausschließt, hat nichts mit der Sachmängelhaftung des Händlers zu tun. Also fordere die Nachbesserung zu seinen Lasten in Form der Reparatur ein.


    Von Opel hast du bei dem Fahrzeugalter nichts mehr zu erwarten. Früher war Opel ziemlich kulant, aber seit PSA/Stellantis sind diese Zeiten definitiv vorbei, insbesondere bei einem Legacy-Modell, wie dem Insignia-B.


    PS: Mein Beitrag stellt nur meine persönliche Rechtsauffassung aufgrund meiner laienhaften Rechercheergebnisse/Erfahrungen/Erinnerungen dar und ist ausdrücklich KEINE Rechtsberatung.