Übersicht - Partikelmessung an Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Dieselmotor im Rahmen der AU

  • Na, dann weiss ich aber schon mal, was ich auf dem Hof vom Tüv mache, während ich warte. Ich lass mein Dickschiff stundenlang laufen, damit der schön heiß ist vor der AU. Die haben doch nen Arsch offen. :cursing:

    Das hatte ich zuletzt vor gefühlt 25 Jahren als das mit den KATs so richtig in Fahrt kam. Dann sollten die auch gleich noch mit nem Schneepflug mit 40km/h in die Front vom Auto reinbrettern um zu tesen ob die Airbags auch wirklich auslösen.

    Oder wir sparen uns den ganze Kasperzirkus und Autos, die älter als drei Jahre (oder 60.000km) sind müssen verschrottet werden.

  • Wieso stunden lang laufen lassen? vor AU fährst einfach klein stück Autobahn damit Auto auf Temperatur ist und möglichst diesen zeitpunkt wo sich DPF sich Regenerieren muss vermeiden , mache ich immer so wenn HU ansteht hatte bis jetzt noch nie problem mit AU gehabt.

    INSIGNIA B GS EZ 02/22

    174PS 2.0D (LSQ)

    Handschalter,Silber, Frontkratzer :thumbsup:

    Einmal editiert, zuletzt von Blitzheizer ()

  • Motor: D20DTH

    EZ/MY: 09/2018 MY19

    Abgasnorm: Euro 6d temp

    Laufleistung in km : 75.000

    Nutzung: Hauptsächlich 2x20km aber auch ab und an 2x200km. Selten auch mal Kurzstrecke.

    Nutzung in %: BAB/Landstr./Stadt 70/10/20

    Fahrweise: sehr vorausschauend und gemäßigt

    Diesel: Standard B7 diverse nicht-Marken Tankstellen

    Bestanden ja/nein: ja

    Ursache bei nicht bestanden: N/A

    Allgemeine Info: Es wurden bis dato noch keine Zusätze verwendet. Partikelanzahl AU waren bei Partikelanzahlkonzentration = 0 und beim arithmetischen Mittelwert Partikelanzahl =0

  • Motor: D16DTH

    EZ/MY: 10/2019 - MY20

    Abgasnorm: Euro 6d

    Laufleistung in km : 80.000

    Nutzung: im 2 Wochen Wechsel, 60km und 16km ein Weg zur Arbeit

    Nutzung in %: BAB/Landstr./Stadt 80/15/5

    Fahrweise: 90% Normal, 10% sportlich

    Diesel: Standard B7

    Bestanden ja/nein: ja

    Allgemeine Info: Habe beim letzten mal tanken das liqui moly super diesel additiv hinzugefügt. Ob es wirklich geholfen hat, gute Frage. Hatte bei der Partikelmessung einen Wert von 29 Partikel.

  • ...heute war der Tag der Wahrheit! X/


    5. Inspektion ohne Mängel, HU ok, dafür die AU für die Tonne.


    Motor: D20DTH

    EZ/MY: 11/2018 MY19

    Abgasnorm: Euro 6d temp

    Laufleistung in km : 76.200

    Nutzung: seit Corona Kurzstrecke

    Nutzung in %: BAB/Landstr./Stadt 20/30/50

    Fahrweise: im Rahmen des Zulässigen

    Diesel: Tankpool24

    Bestanden ja/nein: NEIN

    Ursache bei nicht bestanden: >3.000.000 ppm


    Kommenden Montag geht es weiter mit Freibrennen und anderem Messgerät/Prüfer!?

    Am Sonntag werde ich mal die A7 nördlich von Rendsburg "umpflügen".

    Mal schauen was bei >220 km/h so alles hinten rausfliegt.

    Wenn das dann auch wieder nicht klappt, habe ich halt ~5m Sondermüll im Carport stehen, und

    fahre Fahrrad und Bahn (die Diskussion mit meiner "besseren Hälfte" wird bestimmt interessant!) 8) ;)

    MfG
    Charles


    Greetings from the North


    2018 ST 170PS Turbodiesel Inno Grau Auto Matrix Kamera DAB+

  • dann Musst mal Auto ordentlich durchblassen so ein Opa Fahrstill und Kurzstrecke kommt nicht gut und tank mal paar mal Premiumdiesel + DPF Cleaner was zusätzlich zum Diesel dazugegeben wird, müsste dann wieder funktionieren mit AU.

    INSIGNIA B GS EZ 02/22

    174PS 2.0D (LSQ)

    Handschalter,Silber, Frontkratzer :thumbsup:

  • charles63

    Ob du bei 130km/h den Tempomat rein haust oder 220km/h fährst macht für die DPF Regeneration überhaupt keine Unterschied. Der einzige Unterschied besteht in dem völlig unnötig mehr verbrauchten Diesel 😉


    Ist dein Endrohr denn von innen relativ sauber, oder ist es komplett schwarz verrußt?

    Im zweiten Fall wird es nämlich teuer.

    Wie hoch war denn eigentlich dein Messwert?

  • Lest Euch mal die EU Verordnung EU 715/2007 Artikel 4 Absatz 2 bezüglich der Dauerhaltbarkeit über 160.000km beim DPF durch. Ob auch Anfragen beim OEM und beim KBA helfen wird sich zeigen, wenn sich genügend dort melden. Denn es werden immer mehr. Ich denke auch das werden letztendlich die Behörden und Gerichte regeln, wenn hier ein Verstoß festgestellt wird.


    Klick Mich! EU715/2007


    Zitat

    "Artikel 4 Pflichten des Herstellers (1) Der Hersteller weist nach, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der Gemeinschaft in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen. Der Hersteller weist außerdem nach, dass alle von ihm in der Gemeinschaft verkauften oder in Betrieb genommenen neuen emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch, für die eine Typgenehmigung erforderlich ist, über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen. Diese Pflichten schließen ein, dass die in Anhang I und in den in Artikel 5 genannten Durchführungsmaßnahmen festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. (2) Der Hersteller stellt sicher, dass die Typgenehmigungsverfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion, der Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Einrichtungen und der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge beachtet werden. Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden. Daher ist die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder 100 000 km zu kontrollieren; es gilt der Wert, der zuerst erreicht wird. Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, Alterungsprüfungen auf dem Prüfstand durchzuführen, die den in Absatz 4 genannten Durchführungsmaßnahmen unterliegen. Die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge wird insbesondere im Hinblick auf die Auspuffemissionen geprüft, die die in Anhang I enthaltenen Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Um die Kontrolle von Verdunstungsemissionen und von Emissionen bei niedriger Umgebungstemperatur zu verbessern, werden die Prüfverfahren von der Kommission überprüft. (3) In einem Schriftstück, das dem Fahrzeugkäufer beim Kauf ausgehändigt wird, macht der Hersteller Angaben über die Kohlendioxidemissionen und den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs. (4) Die besonderen Verfahren und Anforderungen zur Durchführung der Absätze 2 und 3 werden nach dem in Artikel 15 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt."